Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der
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Bisheriger Verlauf
27.01.2022
17.02.2022
05.09.2022
Antrag Ortsbeirat
Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5
Details im PARLIS OF_111-8_2022Anregung Ortsbeirat
Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5
Details im PARLIS OA_151_2022Stellungnahme des Magistrats
Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5
Details im PARLIS ST_1967_202227.01.2022
Antrag Ortsbeirat
Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5
Details im PARLIS OF_111-8_202217.02.2022
Anregung Ortsbeirat
Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5
Details im PARLIS OA_151_202205.09.2022
Stellungnahme des Magistrats
Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der A 5
Details im PARLIS ST_1967_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.02.2022, OA 151
entstanden aus Vorlage: OF 111/8 vom 27.01.2022 Betreff: Aktualisiertes Plankonzept 2.0 und neuer Stadtteil an der
A 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu der von der Landesplanungsbehörde vorgelegten 2. Fassung des Aktualisierten Plankonzepts (APK 2.0) im Hinblick auf den geplanten neuen Stadtteil an der A 5, der im APK 2.0 in der Aufstellung möglicher Wohnbauflächenschwerpunkte in der Region mit einer Ergebnisfläche von 0 Hektar aufgelistet wird, Stellung zu beziehen. Begründung:
Im ersten Halbjahr 2022 stehen voraussichtlich die nächsten Beratungen zu den Plänen für eine "Stadterweiterung Nordwest" in der Regionalversammlung sowie auch in der Stadtverordnetenversammlung an. Das Plankonzept 2.0 des Regierungspräsidiums Darmstadt vom November 2021 zeigt, welche weitreichenden Konsequenzen der Klimaschutz für die Baulandentwicklung hat. Die angemeldete Fläche von über 8.000 Hektar für zukünftiges Bauland schrumpft auf nur noch rund 3.500 bis 5.000 Hektar, je nach Schärfe der umweltbedingten Restriktionen. Gerade die Fläche zwischen Niederursel, Praunheim und Steinbach hat eine erhebliche Klimawirkung und kann deshalb für eine Bebauung über kleinere Arrondierungen (zum Beispiel Bebauungspläne Nr. 696 und 906) hinaus nicht infrage kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1967
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.02.2022
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 151
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1404, 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 22.03.2022 Aktenzeichen: 61 10