Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, dass der Magistrat beauftragt wird, die Wechselprämie für die Mitarbeiter der Varisano GmbH anteilig gemäß der städtischen Beteiligungsquote zu leisten. Dies soll die Mitarbeiter zum Wechsel in die GmbH bewegen und die Stadt von der Umsatzsteuerpflicht entlasten.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAnregung
Aus dem dem Ortsbeirat 6 vorgelegten Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33, geht hervor, dass die bisherige Personalgestellung des städtischen Personals künftig der Umsatzbesteuerung unterliegt. Demzufolge strebt der Magistrat an, die bisher im Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeiter zum freiwilligen Wechsel (bei Beibehaltung der in der Vorlage M 33 genannten Eckpunkte) in die Varisano GmbH zu bewegen. Um möglichst viele der verbliebenen Mitarbeiter zum Transfer in die Varisano GmbH zu bewegen, soll den Ausführungen der Vorlage M 33 zufolge eine Wechselprämie in Höhe von 5.000.000 Euro seitens der Stadt Frankfurt am Main als Anreiz bereitgestellt werden. Durch den angestrebten freiwilligen Wechsel (Entlastung) soll künftig auf Ebene der Varisano GmbH vermieden werden, mit der entsprechenden Umsatzsteuer aus der oben genannten Personalgestellung belastet zu werden.
Demzufolge profitieren durch die dargestellte Entlastung alle Gesellschafter der Varisano GmbH, namentlich die Stadt Frankfurt am Main sowie der Main-Taunus-Kreis. Unter dem Aspekt des "Verbundgedankens" und der Tatsache, dass diese Entlastung auch den Main-Taunus-Kreis begünstigt, wäre eine quotale Aufteilung der einmaligen Wechselprämieim Rahmen der Beteiligungsquote anzustreben.
Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Vorlage M 33 aufgeführte Wechselprämie in Höhe von 5.000.000 Euro nur anteilig in Höhe der städtischen Beteiligungsquote an der Varisano GmbH geleistet wird.
Begründung
aufgrund des geänderten § 2b UStG Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33 Aus dem dem Ortsbeirat 6 vorgelegten Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33, geht hervor, dass die bisherige Personalgestellung des städtischen Personals künftig der Umsatzbesteuerung unterliegt. Demzufolge strebt der Magistrat an, die bisher im Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeiter zum freiwilligen Wechsel (bei Beibehaltung der in der Vorlage M 33 genannten Eckpunkte) in die Varisano GmbH zu bewegen. Um möglichst viele der verbliebenen Mitarbeiter zum Transfer in die Varisano GmbH zu bewegen, soll den Ausführungen der Vorlage M 33 zufolge eine Wechselprämie in Höhe von 5.000.000 Euro seitens der Stadt Frankfurt am Main als Anreiz bereitgestellt werden. Durch den angestrebten freiwilligen Wechsel (Entlastung) soll künftig auf Ebene der Varisano GmbH vermieden werden, mit der entsprechenden Umsatzsteuer aus der oben genannten Personalgestellung belastet zu werden. Demzufolge profitieren durch die dargestellte Entlastung alle Gesellschafter der Varisano GmbH, namentlich die Stadt Frankfurt am Main sowie der Main-Taunus-Kreis. Unter dem Aspekt des "Verbundgedankens" und der Tatsache, dass diese Entlastung auch den Main-Taunus-Kreis begünstigt, wäre eine quotale Aufteilung der einmaligen Wechselprämie im Rahmen der Beteiligungsquote anzustreben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2022MM 33Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb)Magistratsvortrag
- 15. März 2022OFOF 423/6Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStGOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022Sie sind hierOAOA 159Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 33 = Enthaltung) ÖkoLinX-ELF (M 33 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 33 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 33 = Ablehnung, OA 159 = Annahme) Gartenpartei (M 33 = Enthaltung, OA 159 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung)