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Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 14.03.2022, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 259/11 vom 14.03.2022 Betreff: Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. im Luftreinhalteplan unverzüglich Maßnahmen vorzunehmen, die alle Frankfurter Bürger einheitlich und gemeinsam vor schlechter Luft schützen; 2. die Umweltzone auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet auszuweiten oder komplett aufzuheben; 3. zu prüfen, wie die Luftreinheit im Frankfurter Osten zukünftig gewährleistet werden kann bei a) den bestehenden und zukünftigen Kraftwerksanlagen, b) der hohen Anzahl der Dieselgeneratoren der Rechenzentren, c) bei zusätzlichen 135.000 Fahrzeugen im Riederwaldtunnel und auf der A 661, d) der zunehmenden Zahl der privaten Holzfeuerungsstellen; 4. dass Prüfungen der Luftqualität grundsätzlich an den Orten stattfinden müssen, an denen Menschen leben; 5. das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) aufzufordern, bei Fortschreibung des Luftreinhalteplans explizit den Frankfurter Osten mit seinen Problemen zu berücksichtigen.

Begründung:

Der Feststellung, dass Umweltzonen ein veraltetes "luftreinhalteplanerisches Instrument" seien, kann zum Teil gefolgt werden. Leider gibt es in absehbarer Zukunft kein neues "luftreinhalteplanerisches Instrument". Beim Umweltbundesamt in Berlin wird darüber nachgedacht, wie bei Umweltzonen weitere Bereiche wie zum Beispiel Baumaschinen etc. mit aufgenommen werden können und wie man Anpassungen durchführen kann. In Frankfurt wurde bereits in der Vergangenheit der Fehler gemacht, dass man nicht alle Bürger geschützt und deren Ansprüche auf eine einigermaßen saubere Luft nicht vertreten hat. Bei der Betrachtung der "luftreinhalteplanerischen Maßnahmen" fällt sofort auf, dass die im Frankfurter Osten lebenden Menschen anscheinend nicht geschützt werden sollten, sondern die Zielrichtung der Entscheidungen nur die Vermeidung irgendwelcher Restriktionen war. Obwohl dieses Recht für alle Menschen in Europa gilt und aus einer Direktive der EU entstanden ist, die in deutsches Recht umgewandelt wurde, sind anscheinend diese Minimalvoraussetzungen an Luftqualität manchen Beteiligten viel zu weitgehend. Luftmessstation Frankfurt-Ost Die Luftmessstation Frankfurt-Ost wurde absichtlich an den Ort gestellt, an dem sie heute steht, nur um damit die mit Abstand beste Luft im Frankfurter Osten zu messen. So vermeidet man Grenzwertüberschreitungen und verfälscht in den Wohnvierteln die echten Werte zum Positiven. Die Station steht fast 25 Meter über dem übrigen Geländeprofil auf dem Scheitelpunkt einer Brücke. Das dort umliegende Gelände ist nicht bebaut und wird südlich von freier, großzügiger Bürobebauung und nördlich von dem circa 200 Meter freien niedriger gelegenen Verschiebebereichs der Bahn, Gleisanlagen und eines dahinter liegenden Waldgebietes begrenzt. Die Sonde zur Erfassung der Luftdaten wird immer gut mit frischer Luft versorgt. In der Vergangenheit wurde immer wieder gefordert, echte Daten zu erheben. Es sollte dort gemessen werden, wo Menschen (alt, jung, Kinder) im Stadtteil leben. Dies wurde abgelehnt, was nicht nachvollziehbar ist. Nur die Stickoxidwerte wurden nach jahrelangem "Bitten" dann doch wenigstens mal mit einer sehr einfachen Methode erhoben. Das Messverfahren mit Joghurtbecher ähnlichen Sonden ist sehr günstig und kann dafür allerdings nur Jahreswerte abbilden. Die Ergebnisse wiesen auf einen Schlag eklatante Grenzwertüberschreitungen auf und das nur mit den geglätteten Werten im Jahresmittel. Die Tageswerte und Stundenwerte wurden nie erfasst. Es kann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass diese Werte noch extremer ausgefallen wären. Städtische Autobahn und Riederwaldtunnel Der Riederwaldtunnel und seine offenen Teile der Autobahn im östlichen Frankfurter Stadtgebiet werden jetzt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 135.000 Fahrzeugen am Tag im Frankfurter Osten generieren. Dies wird enorme zusätzliche Luftbelastungen auslösen. Seit 2010 gelten verpflichtende Zielwerte für Feinstaub PM2,5 und seit 2015 strikte, verbindliche Grenzwerte. Warum wurde bereits im Jahr 2009 übereilt ein Spatenstich für den Riederwaldtunnel durchgeführt? Dadurch wurde der Baubeginn des Riederwaldtunnel offiziell und juristisch verbindlich auf 2009 festgesetzt. Dadurch waren nur die alten Umweltrichtlinien für das Projekt anzusetzen. Der mit diesem neuen Verkehr entstehende Feinstaub und die heutigen Grenzwerte spielen für den Riederwaldtunnel heute keine Rolle mehr. Das Verkehrsmengengutachten zum Riederwaldtunnel bestätigte zur Hauptverkehrszeit stehenden bis stockenden Verkehr am neuen Autobahndreieck. Wer ist der Verlierer bei der ganzen Angelegenheit? Die Menschen, welche als Bürger im Frankfurter Ostens leben. Diese Bürger bekommen jetzt eine neue, z. T. achtspurige Autobahn vor ihren Fenstern im Riederwald. Besonders der Reifenabrieb auf innerstädtischen Autobahnen ist eine der größten Quellen für Feinstaub, so der Hessische Luftreinhalteplan. Rechenzentren mit Dieselgeneratoren Seit einiger Zeit verwandelt sich der Frankfurter Osten zu einem "großen Rechenzentrum". Der dort verbrauchte Energiebedarf durch diese an jeder Ecke "wachsenden" Rechenzentren ist enorm. Man könnte mit dieser Energie die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme für ein komplettes Jahr versorgen. Fällt der Strom für die Rechenzentren aus, können riesige Reihen von monströsen Schiffsdieselanlagen diese Versorgung sofort übernehmen. Ein Rechenzentrum hat bis zu 16 Dieselgeneratoren, die sonst in Kreuzfahrtschiffen verbaut werden. Man hatte sogar bereits darüber nachgedacht, diese Dieselanlagen zusätzlich als variable Stromversorgungen bei erhöhtem Bedarf im Stromnetz der NRM-Netzdienste zu verwenden. Jeder Dieselgenerator wird mindestens einmal im Jahr für einen kompletten Tag in Betrieb gehalten. Diese Dieselgeneratoren besitzen keine Filter wie z.B. Diesel-Pkw. Feinstaub durch private Holzfeuerungsanlagen Was liegt ferner, als die Energiekosten zu senken und eine Holzfeuerungsanlage (Kamin) in sein Haus zu bauen oder diese zu verwenden, damit die Kosten für fossile Brennstoffe ausgeglichen werden können. Enorme Mengen von Feinstaub und anderen Schadstoffen entstehen dadurch. Diesem Problem wird überhaupt nicht Rechnung getragen. Bau von Kraftwerksanlagen im Frankfurter Osten Es gibt bereits mehrere Großkraftwerksanlagen im Frankfurter Osten, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, weitere Anlagen sind angedacht. Ein gutes Beispiel ist die Braunkohlestaubkraftwerksanlage mit den schlechten Filtern auf dem Gelände der Allessa-Chemie. 2 kg Quecksilber im Jahr kommen aus dem Schornstein und fallen wieder zurück auf die Köpfe der Frankfurter Bürger. Die Dezernentin der Partei "DIE GRÜNEN" hat damals gegen den Bau der Braunkohlestaubkraftwerksanlage geklagt, konnte sich aber beim Regierungspräsidium nicht durchsetzen. Alle diese vielen Großkraftwerksanlagen tragen nun ihren Anteil zur schlechteren Luft im Frankfurter Osten bei. Die Bürger verstehen nicht, warum nur das Westend und die Innenstadtbereiche und sogar ganz Offenbach geschützt werden. Im Frankfurter Osten, wo Maßnahmen offensichtlich notwendig und eindeutig eingeleitet werden sollten, passiert überhaupt nichts. Die Bürger fragen sich, ob man sie als Bürger zweiter Klasse sieht. Der Bereich Frankfurt-Ost, zwischen den schützenswerten Umweltzonen Frankfurt und Offenbach, bleibt dreckig. Die Messstation Frankfurt-Ost ist strategisch gut platziert, um unechte Messergebnisse zu liefern, weitere Messungen an anderen Orten werden grundsätzlich nicht durchgeführt. Was soll man dazu sagen? Eine Umweltzone bringt der Verwaltung jetzt bereits Möglichkeiten, Maßnahmen zu ergreifen, die ohne Umweltzone nicht so einfach umsetzbar wären. Es wird zukünftig bei Umweltzonen noch Änderungen geben, die sich bemerkbar machen dürften. Vom Umweltbundesamt wird hervorgehoben, dass größere Umweltzonen überproportional zur Reduzierung der Schadstoffe beitragen als kleinere Umweltzonen. Eine Messstation mit einem Messwert, der bei einem Jahresmittelwert von 34 Mikrogramm pro Quadratmeter, Frankfurt-Ost, nur knapp unter dem Grenzwert liegt und an einem "falschen" Ort platziert wurde, wird als Basis für Entscheidungen im Luftreinhalteplan verwendet. Die tatsächlichen Bedingungen werden dadurch in keiner Weise real dargestellt. Die Grenzwertüberschreitungen in den Wohnbezirken werden dadurch in den Luftreinhalteplänen "reingewaschen". Das Verfahren ist eine "Farce". Es entsteht bei den Bürgern der Eindruck, andere, starke wirtschaftliche Interessen könnten Auslöser für diese Ungenauigkeiten sein. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um Belastungen für Menschen, hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Stickoxiden (NO2), zu senken. Diese Belastungen entstehen nur ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr. Die anderen Belastungen finden durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffe und Holzfeuerungen statt. All diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend oder der Innenstadt. Ist im Frankfurter Osten alles in Ordnung und gibt es nur Probleme im Innenstadtbereich mit der Luftreinhaltung? Möchte man das Thema wirklich aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht aufgreifen? Das Problem "Luftverunreinigungen" verschwindet nicht, sondern es wird sich nur noch verschärfen. Beitragen werden dazu maßgeblich die Großbaustelle Riederwaldtunnel, bei Fertigstellung der Autobahn folgt danach der Autobahnverkehr selbst, und es gibt noch die vielen ungefilterten Dieselgeneratoren und die Großkraftwerksanlagen. Es ist besser, jetzt die wichtigen Angelegenheiten "auf die richtige Bahn zu bringen", als später zu versuchen, mit nur noch sehr begrenzten Möglichkeiten, die Fehler von heute zu berichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.03.2022

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1707, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 79 1