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Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Details im PARLIS OF_282-2_2017
22.05.2017

Anregung Ortsbeirat

Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Details im PARLIS OA_162_2017
22.12.2017

Stellungnahme des Magistrats

Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Details im PARLIS ST_2510_2017
04.06.2018

Stellungnahme des Magistrats

Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Details im PARLIS ST_1009_2018
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 22.05.2017, OA 162
entstanden aus Vorlage: OF 282/2 vom 03.05.2017

Betreff: Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am denkmalgeschützten Haus Böhmerstraße 4 eine Untersuchung über den Bauzustand gemäß § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen.

Begründung:

Das Gebäude Böhmerstraße 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2510 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1009
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.05.2017

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 162
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1621, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 60 3