Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale
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Bisheriger Verlauf
30.05.2017
19.06.2017
24.11.2017
Stellungnahme des Magistrats
Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale
Details im PARLIS ST_2307_201730.05.2017
19.06.2017
24.11.2017
Stellungnahme des Magistrats
Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale
Details im PARLIS ST_2307_2017 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 19.06.2017, OA 172
entstanden aus Vorlage: OF 305/2 vom 30.05.2017 Betreff: Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verkauf der ehemaligen Firmenzentrale der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("ABG") an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("Elbestraße GmbH") auf die Ordnungsmäßigkeit des Verkaufsprozesses hin zu prüfen. Die Prüfung soll entweder durch das Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main erfolgen, oder auf entsprechende Initiative der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der ABG durch die Interne Revision der ABG. Die Prüfung soll insbesondere auch nachfolgende Fragen klären: 1. Wie kam der Kontakt der ABG mit der Elbestraße GmbH zustande? 2. Welche Informationsgespräche über welche Themen und mit welchen Teilnehmern hat es im Zuge des Verkaufsprozesses mit der Elbestraße GmbH gegeben? 3. Auf welcher Grundlage und unter Einbeziehung welcher ABG-Gremien wurde die Entscheidung für den Verkauf des Objekts an die Elbestraße GmbH getroffen? 4. Gibt oder gab es darüber hinaus weitere Geschäftsbeziehungen der ABG mit den Eigentümern und/oder dem seinerzeitigen Geschäftsführer der Elbestraße GmbH? 5. Wie hat die ABG bei ihrer Verkaufsentscheidung die zu diesem Zeitpunkt unter anderem aufgrund von Demonstrationen Frankfurter Bürger öffentlich bekannten Verdachtsmomente gegen den Geschäftsführer der Elbestraße GmbH berücksichtigt und bewertet? 6. Welche Bank hat die üblichen Garantien und/oder Bürgschaften für die Elbestraße GmbH gestellt? Begründung:
Geschäftsführer der Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH war zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Frankfurter Arzt, der zwischenzeitlich Gegenstand polizeilicher Maßnahmen geworden ist. Im Zusammenhang mit diesen polizeilichen Maßnahmen werden unter anderem auch Verdachtsmomente auf Geldwäsche genannt. Daher besteht ein öffentliches Interesse an der Klärung der im Antrag gestellten Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2307
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 28.06.2017
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 172
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage OA 172 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1623, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 92 40