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Waldzustandsbericht Riederwald und Fechenheim

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 25.04.2022, OA 179 entstanden aus Vorlage: OF 273/11 vom 31.03.2022 Betreff: Waldzustandsbericht Riederwald und Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen jährlichen Waldzustandsbericht für die Waldgebiete im Riederwald und in Fechenheim vorzulegen. Der Bericht soll die Schadenshöhe aufgegliedert nach den verschiedenen Schadensereignissen enthalten. Außerdem sollen die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes für das jeweils kommende Jahr für den Wald im Riederwald und in Fechenheim dargestellt werden.

Begründung:

Einige der Waldschäden, die in den letzten Jahren entstanden sind, sind für alle leicht erkennbar. Andere Schäden lassen sich nur erahnen. Insgesamt entsteht die Befürchtung, dass die Waldflächen im Riederwald und in Fechenheim stark bedroht sind und sich eine ständige Verschlechterung einstellt. Die Waldflächen sind jedoch für die Menschen im Stadtteil und das Kleinklima sehr wichtig. Auch das Überleben vieler Tiere hängt vom Zustand des Waldes ab. Für die Sicherung des Waldes ist die Prüfung seines Zustandes und die Planung der erforderlichen Maßnahmen notwendig. Ein regelmäßiger Waldzustandsbericht soll dies gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 308 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.05.2022

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 160 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 179 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1805, 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 23.05.2022 Aktenzeichen: 29 3