Anregung vom 05.05.2022, OA 190 entstanden aus Vorlage: OF 256/3 vom 10.03.2022 Betreff: Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Betrieb von Außengastronomieflächen in gemischt genutzten Gebieten im Nordend sonntags bis donnerstags nur noch bis 23:00 Uhr sowie freitags und samstags bis 24:00 Uhr zu genehmigen. Ausnahmegenehmigungen sollten nur jährlich befristet erteilt werden.
Begründung:
Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Anwohnerschaft und Gastronomiebetrieben im Nordend. Dabei fühlen sich Bürgerinnen und Bürger oft in der unschönen Situation, sich ihre eigentlich gesetzlich garantierte Nachtruhe ab 22:00 Uhr gegenüber gastronomischen Betrieben "erstreiten" zu müssen. Für sie ist es kaum nachvollziehbar, dass sie eine Außengastronomie vor ihrer Haustür ohne Auflagen erdulden müssen und erst durch ein aufwendiges Verfahren ihr Recht auf Nachtruhe erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2325 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 614 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 11.05.2022
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 159 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 190 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1809, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 32 0