Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmen
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Einführung des Ehrenamts "Jugendbeauftragte" vor, um den Belangen von Jugendlichen in den Stadtteilen mehr Gehör zu verschaffen. Dies ist notwendig, da die Bedürfnisse von Jugendlichen sich erheblich von denen der Kinder unterscheiden und ein Jugendparlament diese Funktion nicht ausreichend erfüllen kann.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, das Ehrenamt "Jugendbeauftragte" einzuführen und gemäß §§ 5 und 51 Ziffer 6 HGO, anlehnend an die Satzung für die Kinderbeauftragten, eine Satzung für Jugendbeauftragte vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Das seitens des Magistrats angedachte Jugendparlament lässt auf sich warten und ersetzt einen Beauftragten für die Belange von Jugendlichen im Stadtteil Nieder-Eschbach nicht. Es ist noch nicht einmal gewährleistet, dass ein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach dem Parlament angehören wird. Soweit bekannt, gehört auch kein Jugendlicher aus Nieder-Eschbach der Planungsgruppe an. Den Jugendlichen Nieder-Eschbachs muss hier und heute eine starke Stimme gegeben werden und nicht irgendwann in weiter Zukunft. Die Person sollte vor Ort bekannt und für die Jugendlichen ansprechbar sein. Ein Jugendparlament ist eine schöne Idee, um Demokratie zu lernen und zu leben, wäre aber ein Parlament für die Stadt Frankfurt, ähnlich wie das Stadtparlament. Einen Interessenvertreter in den Stadtteilen gäbe es darüber hinaus nicht. Im Übrigen schließt das eine das andere nicht aus!
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des Ehrenamts der Kinderbeauftragten sehr. Kinder brauchen eine starke Stimme. Jugendliche brauchen diese starke Stimme in den Stadtteilen ebenso. Kinderbeauftragte können diesem Anliegen nicht genügen. Sie leisten zweifelsohne eine hervorragende Arbeit, was die Bedürfnisse von Kindern angeht. Allerdings unterscheiden sich die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erheblich. Auch Jugendliche brauchen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Belange. Sofern in § 3 der Satzung für Kinderbeauftragte die Möglichkeit eröffnet wurde, das Ehrenamt der Kinderbeauftragten auf Jugendbeauftragte zu erweitern, genügt dies nicht. Jugendliche brauchen ein bekanntes Gesicht, jemanden, den sie ansprechen können, der ihre Belange in den Stadtteilen wahrnimmt und an der Verbesserung ihrer Lebenssituation arbeitet. Sie brauchen ein eigenes Bindeglied, das ihre Interessen in ausreichendem Maße vertritt. Ein Jugendparlament erfüllt diese Funktion nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2022OFOF 146/15Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2022Sie sind hierOAOA 195Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmenAnregung
- 24. Oktober 2022STST 2457Einrichtung von Jugendbeauftragten, Belange von Jugendlichen ernst nehmenStellungnahme
- 29. Dezember 2022OFOF 204/15Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 (zur ST 2457)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2023OMOM 3396Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15Direktanregung
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1172Einladung von Vertretern der Planungsgruppe Kinder- und Jugendbeteiligung in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)