Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316
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S A C H S T A N D :
Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen?
Begründung:
Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018