Anregung vom 30.05.2022, OA 203 entstanden aus Vorlage: OF 367/2 vom 09.05.2022 Betreff: Klimafreundlicher Lückenschluss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Untersuchungen der Trassenvarianten für das Projekt "DII-Stadtbahnstrecke - Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte" auch die Klimabilanz der unterschiedlichen Optionen zu ermitteln und die CO2-Bilanz als wesentliches Kriterium in die Entscheidungsfindung über eine Vorzugsvariante einfließen zu lassen.
Begründung:
Derzeit werden im Rahmend des Projektes "DII-Stadtbahnstrecke - Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte" verschiedene Untersuchungen durchgeführt, welche die Umweltauswirkungen der unterschiedlichen Trassenvarianten ermitteln sollen. Die Erkenntnisse der daraus resultierenden ökologischen Gutachten sind essenziell für eine politische Entscheidungsfindung im Sinne der Nachhaltigkeit. Ebenso wichtig wäre aber darüber hinaus die Betrachtung der Klimakosten der verschiedenen Optionen in Form einer CO2-Bilanz. Eine solche Bilanzierung ist nach Informationen des Ortbeirates allerdings derzeit nicht durch die laufenden Untersuchungen abgedeckt bzw. es sind keine darüber hinaus gehenden Klimagutachten geplant. Dabei ist im Koalitionsvertrag der Stadtregierung bzgl. des Lückenschlusses zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte ausdrücklich festgelegt, dass "bei den Planungen [. .] auch klimarelevante und ökologische Kriterien" beachtet werden sollen. Im Kontext der Klimakrise, in der man sich befindet, mit Blick auf das Ziel der Stadt Frankfurt, bis spätestens 2035 klimaneutral zu sein, und vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Stadt Frankfurt zu einer klimagerechten Stadtentwicklung im Rahmen der Klimaallianz, ist es zwingend erforderlich, dass die Klimakosten der verschiedenen Trassenvarianten ermittelt werden und die Klimabilanz als wesentliches Kriterium in die Entscheidungsfindung zum Lückenschluss einfließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.06.2022
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 203 wird im Rahmen der Vorlage M 84 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 203 wird im Rahmen der Vorlage M 84 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und Gartenpartei (= Annahme), AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2023, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022