Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017,
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS M_216_2017Antrag Ortsbeirat
Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä
Details im PARLIS OF_460-2_2017Anregung Ortsbeirat
Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216
Details im PARLIS OA_210_2017Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 683 Ä - Rebstock - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS M_216_2017Antrag Ortsbeirat
Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä
Details im PARLIS OF_460-2_2017Anregung Ortsbeirat
Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216
Details im PARLIS OA_210_2017S A C H S T A N D :
Betreff: Rettet den Rebstockwald - Umplanung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä Vortrag des Magistrats vom 06.11.2017, M 216 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Die Vorlage M 216 wird in der vorgelegten Fassung abgelehnt. II. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen vorzunehmen: 1. Es finden keine weiteren Eingriffe in den Wald statt! Die 3.600 Quadratmeter müssen als Ursprungswald erhalten bleiben. 2. Es bedarf in dem Gebiet nur einer Kita, die groß genug zu definieren ist. Diese Kita ist in dem allgemeinen Wohngebiet WA entlang der Wiesbadener Straße zu realisieren. Sollte eine weitere Kita benötigt werden, soll die Kita hinter der Seniorenresidenz in der Montgolfier-Allee endlich gebaut werden. 3. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist zwar von der Anzahl der Linien als gut zu beschreiben, jedoch zeigen diese jetzt schon eine Überlastung, sodass hier bei weiteren Wohnungen dringend ein erweiterter ÖPNV bereitgestellt werden muss. 4. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll nicht nur zu der Autobahn hin realisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass mindestens die zugesagten 30/40 Prozent geförderter Wohnungsbau auch realisiert werden . 5. Sobald die Änderungen eingearbeitet sind, ist die Umplanung des Bebauungsplans dem Ortsbeirat sowie den Bürgerinnen und Bürgern umgehend in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen.