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Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196

Lesezeit: 10 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 05.07.2022, OA 218 entstanden aus Vorlage: OF 347/10 vom 20.06.2022 Betreff: Notfallplan Stromversorgung im Ortsbezirk 10 Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistratsbericht vom 29.04.2022, B 196, wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu berichten: a) Wie werden erneuerbare Energien in den Notfallplan eingeplant? b) Welchen Zeitplan gibt es für den Umstieg auf erneuerbare Energien zur Stromversorgung? c) Entstehen ggf. Erzeugungs- und Speichereinheiten im Ortsbezirk 10? d) Werden die im Umland erzeugten erneuerbaren Energien (Wetteraukreis für Frankfurt-Nord?) auch unter dem Aspekt eines erhöhten Strombedarfs durch Wärmepumpen, das Laden von Elektroautos und die Errichtung von Rechenzentren berücksichtigt, und wenn ja, wie?

Begründung:

Eine ununterbrochene Energieversorgung und Netzsicherheit sind aktuell von den fossilen Rohstoffen Kohle, Gas und Öl abhängig. Durch Lieferausfälle, aber auch Lieferkettenabbrüche für wichtige Ersatzteile, sowie extrem steigende Rohstoffkosten kann es zu vermehrten und ungeplanten Stromausfällen kommen. Daher ist es zwingend erforderlich, den Umbau zu erneuerbaren Energiequellen in die Ausfallabwehr zu integrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 196 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 465 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 13.07.2022

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.09.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 196 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 218 = Annahme) BFF-BIG (B 196 = Kenntnis, OA 218 = vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 196 = Kenntnis, OA 218 = Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 69 Beschluss: 1. Die Vorlage B 196 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 218 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2249, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022