Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022,
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
1. Bebauungsplan Nr. 928 - Südlich Frankenallee/Hellerhofstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße hier: Einstellung des Verfahrens
Details im PARLIS M_101_2022Anregung Ortsbeirat
Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101
Details im PARLIS OA_226_2022Antrag Ortsbeirat
Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen
Details im PARLIS OF_594-1_2022Stellungnahme des Magistrats
Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen
Details im PARLIS ST_419_2023Vortrag des Magistrats
1. Bebauungsplan Nr. 928 - Südlich Frankenallee/Hellerhofstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße hier: Einstellung des Verfahrens
Details im PARLIS M_101_2022Anregung Ortsbeirat
Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101
Details im PARLIS OA_226_2022Antrag Ortsbeirat
Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen
Details im PARLIS OF_594-1_2022Stellungnahme des Magistrats
Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen
Details im PARLIS ST_419_2023S A C H S T A N D :
Betreff: Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 101 zum Bebauungsplan Nr. 928 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bebauungsplan Nr. 928 wie folgt ergänzt wird: 1. Der Anteil von gefördertem Wohnungsbau soll von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben werden, davon jeweils 50 Prozent für Förderweg 1 und 2. 2. Darüber hinaus sollen besondere Wohnformen, wie gemeinschaftliche, generationenübergreifende und genossenschaftliche Wohnprojekte besondere Berücksichtigung finden. 3. Bürogebäude mit 16 Stockwerken sind nicht mehr zeitgemäß. Es ist zu überprüfen, ob der geplante Anteil an Bürofläche reduziert und durch weiteren Wohnraum ersetzt werden kann. 4. Es sollen Maßnahmen zur Fassadenbegrünung und Fotovoltaik auf den Dachflächen und an den Fassaden, soweit von der Sonneneinstrahlung her sinnvoll, vorgesehen werden. 5. Sowohl Regenwasser- als auch Brauchwassernutzung sind auf dem Grundstück vorzusehen 6. Es sollen keine Parkflächen, auch nicht unterirdisch, ausgewiesen werden, die das nach der Stellplatzsatzung notwendige Minimum überschreiten. Ladestationen für E-Bikes und E-Autos sind vorzusehen, eine Carsharing-Station für die Anwohnenden soll in Kooperation mit einem lokalen Anbieter eingerichtet werden. 7. Der (zu begrüßende!) Schulneubau darf nicht dazu führen, dass den Investorinnen und Investoren beim Hochhausbau große Zugeständnisse gemacht werden.