Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneiden
Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 06.09.2022, OA 236 entstanden aus Vorlage: OF 218/4 vom 23.08.2022 Betreff: Das Ehrenamt nicht vorschnell von wichtigen Kontakten abschneiden Vorgang: OM 2224/22 OBR 4; ST 1773/22 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat die Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1773, zurückweist. 2. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, a) ob strukturelle Informationen bis zur tiefsten darstellbaren Bürostelle samt einer Telefonnummer dargestellt werden können, ohne die dort Beschäftigten im Einzelnen zu nennen; b) ob eine Funktionalität geschaffen werden kann , die es ermöglichst, von Namen auf Bürostellen zu schließen; c) ob die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung auch für Druckwerke (anstelle von digitalen Medien) vollumfänglich gelten; d) ob hauptamtlich Entscheidende im Magistrat und in der Verwaltung mit der Arbeitsweise und der Bedeutung des Ehrenamtes im Auftrag der Stadt hinreichend vertraut sind.
Begründung:
Die genannte Stellungnahme ist zurückzuweisen, weil sie in keiner Weise die zugrunde liegende Problematik adressiert, geschweige denn einen sinnvollen Weg zu Lösungen auslotet oder aufzeigt. Die im stadtnahen Ehrenamt Tätigen haben oft mit komplexen und mitunter zeitkritischen Problemstellungen zu tun, zu denen der richtige Gesprächspartner in der Verwaltung oft erst ermittelt werden muss. Hier ist es vollends realitätsfremd zu verlangen, dass man bei einzelnen Ämtern einen Listenauszug gelegentlich irgendwie beantragt. Dies gilt für alle bereits in der Anregung genannten Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher, Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger, Ortsbeiratsmitglieder und Kinderbeauftragte. Diese Ehrenamtlichen sind im Übrigen zu Beginn ihrer Amtszeit bereits auf bestimmte Vorschriften verpflichtet worden. Es kann daher erwartet werden, dass unter den rechtlichen Rahmenbedingungen konstruktiv nach Lösungen gesucht wird. Die ganz oben angesprochene strukturelle Information könnte zum Beispiel ein Ansatz dazu sein. Anderenfalls kann man sich alle Sonntagsreden zum Lob des Ehrenamts einfach sparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 279 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.09.2022
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 236 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 236 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2423, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022