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Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.06.2022

Antrag Ortsbeirat

Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen

Details im PARLIS OF_316-3_2022
15.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen

Details im PARLIS OA_243_2022
13.01.2023

Bericht des Magistrats

Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen

Details im PARLIS B_36_2023
04.03.2023

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2023 Produktbereich: 15 Produktgruppe: 15.02 Sanierung des Bethmannschen Gartenhauses

Details im PARLIS OF_496-3_2023
04.05.2023

Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und -pflege Sanierung des Bethmannschen Gartenhauses

Details im PARLIS EA_113_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 15.09.2022, OA 243
entstanden aus Vorlage: OF 316/3 vom 20.06.2022

Betreff: Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Bethmannsche Gartenhaus nicht besser in der öffentlichen Hand belassen werden kann, anstelle es in Erbpacht zu vergeben (Der Ortsbeirat würde dies bevorzugen. ); 2. ob das Bethmannsche Gartenhaus als direkt an die Innenstadt angrenzende Liegenschaft im Rahmen des Innenstadtkonzepts angemessen in Wert gesetzt werden kann, um es einer kulturellen bzw. öffentlichen Nutzung zuzuführen.

Begründung:

Das Bethmannsche Gartenhaus ist ein Kleinod im Nordend und trägt, in Verbund mit dem Bethmannpark, zu dessen Identität bei. Nachdem bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte, wie das Gartenhaus bzw. dessen Pavillon auch im Rahmen eines Erbpachtvertrages für die Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends für eine kulturelle Nutzung erhalten werden kann, befürwortet der Ortsbeirat, das Bethmannsche Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen und im Rahmen des Innenstadtkonzepts zu sanieren und für eine kulturelle oder öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 36
Antrag vom 04.03.2023, OF 496/3 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 113
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.09.2022

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 243
wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 243 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2306, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 23 20