Griesheim: Staustufe für alle zugänglich machen Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343
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S A C H S T A N D :
Anregung vom 04.10.2022, OA 253 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 30.09.2022 Betreff: Griesheim: Staustufe für alle zugänglich machen Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 Vorgang: OM 1093/21 OBR 6; ST 2102/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, weshalb einerseits die Treppe an der Staustufe gesperrt ist und dann wieder nicht sowie weshalb dieser Aufgang gesperrt ist (oder nicht), wenn die offene Treppe defekter ist als die gesperrte Treppe. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen bzw. sorgen zu lassen, dass die Treppen auf der Griesheimer Seite in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand sind bzw. die Sperrung zu entfernen, wenn die Treppen nicht defekt sind. Unter Bezugnahme auf das AGG und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird der Magistrat aufgefordert, das Wasser- und Schifffahrtsamt diesbezüglich an seine Pflichten zu erinnern und Abstand von der weiteren Diskriminierung der Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Einschränkungen zu nehmen. Hierzu muss 1. sichergestellt sein, dass die Aufgänge und Wege in ordnungsgemäßem Zustand sind und bleiben, sowie 2. eine Planung zur Nutzung der Staustufe als wichtiger Verbindungsweg für alle Menschen mittels Aufzug oder sonstiger Hilfsmöglichkeit erstellt wird und eine zeitnahe Umsetzung erfolgt, denn die Staustufe ist eine wichtige Verbindung für zu Fuß Gehende zwischen den Stadtteilen und muss ohne Einschränkungen erhalten bleiben.
Begründung:
Die Staustufe ist eine äußerst wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Goldstein, Schwanheim und Griesheim für alltägliche Geschäfte, Arztbesuche oder um zur S-Bahn-Station in Griesheim zu kommen. Sie ist aber auch wichtiges Kulturgut und wird von sehr vielen Menschen regelmäßig besucht. Aber es können nur die Besucher den Weg nutzen, die die Kraft haben, ein Fahrrad zu tragen oder Hilfe beim Hoch- und Heruntertragen eines Kinderwagens haben. Schwer Gehbehinderte oder Menschen in Rollstühlen können die Staustufe nicht nutzen. Sie müssen große Umwege in Kauf nehmen. Wegen der Sperrung oder Nichtsperrung wunderten sich in den letzten Wochen Nutzer der Staustufe darüber, was es damit auf sich hat. Auch wurde geäußert, dass der offene Teil der Treppe kaputter sei als der geschlossene Aufgang, ganz abgesehen davon, dass der offene Aufgang ein Unwohlfaktor für Frauen ist, da er als zu dunkel empfunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter WestenHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 343 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2102 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 63 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.10.2022
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 343 = Kenntnis, OA 253 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 253 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2548, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022