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Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg

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S A C H S T A N D :

Anregung vom 08.05.2018, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 505/10 vom 23.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg Vorgang: OM 2531/17 OBR 10; ST 430/18 Der Berkersheimer Weg liegt in diesem Bereich zwischen zwei Wohngebieten. Beidseitig befindet sich der ausgewiesene Schulweg unter anderem zur Albert-Schweitzer-Schule. Auch die Anwohner am Frankfurter Berg haben ein Anrecht auf die unzweifelhafte Abgas- und Lärmreduzierung sowie eine bessere Wohnqualität. Veröffentlichung des BMVI: "Änderung (StVO): Absenkung der Eingriffsschwelle. Damit wird die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden." In der Zehnmorgenstraße, mit besserem, breiterem Zustand, wurde bereits vor Jahren Tempo 30 angeordnet und hat weiterhin bestand. Der Magistrat erläutert in seiner Stellungnahme nicht, welche Voraussetzungen dort erfüllt sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Berkersheimer Weg, von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg, dauerhaft Tempo 30 einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 430 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1407 Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1032 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.05.2018

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 259 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2785, 22. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 12.06.2018 Aktenzeichen: 32 1