Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
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Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern.
Begründung:
Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1