Anregung vom 11.06.2021, OA 27 entstanden aus Vorlage: OF 19/15 vom 22.05.2021 Betreff: Lichtblicke für Familien nach dem Lockdown Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend darum gebeten, Perspektiven für Familien, Kinder und Jugendliche schnellstmöglich und für das neue Schuljahr zu schaffen und somit ein Zeichen der Solidarität zu senden. Die Stadtpolitik und die Verwaltung sollten pragmatisch und zügig handeln. Falls es das Pandemiegeschehen ab 17. Juli 2021 (Ferienbeginn) zulässt, sollten die folgenden Maßnahmen unter Einhaltung von Hygienekonzepten vorbereitet sein: 1. Öffnung von Schulhöfen an den Wochenenden und in den Ferien ermöglichen; 2. Einsatz von Spielmobilen (Abenteuerspielplatz Riederwald e. V.) stadtweit planen, Wiederaufnahme der "Schulhof-Tournee" von März bis Oktober an Grundschulen; 3. Ausweitung der Ferienprogramme an den Schulen; 4. Sportcamps für Kids und Teens in Kooperation mit den Frankfurter Sportvereinen; 5. Vorbereitung des Corona-Aufholprogramms - Lernstände zügig erheben, um das Nachhilfeprojekt und gezielte Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien ohne Verzögerung starten zu können.
Begründung:
Die Beschlüsse zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz und den damit verbundenen Regelungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche bedeuten eine enorme Belastung für alle Familien. Kinder und Jugendliche leiden verstärkt unter dem Lockdown und vor allem unter den Kontaktbeschränkungen. Experten sind sich einig, dass die Folgen dramatisch sind. Bewegungsmangel und eine Zunahme von psychischen Erkrankungen sind Fakten. Aufgrund der positiven Entwicklung bei den Impfzahlen könnte sich das Pandemiegeschehen bis Mitte Juli etwas entspannen. Die Lockerungen, die dann eventuell möglich sein werden, müssen jetzt geplant werden. Viele Frankfurter Familien werden ihre Ferien ganz oder teilweise in der Stadt verbringen. Daher wären verschiedene Maßnahmen und eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten für die Familien mehr als angebracht. Ein positives Signal und Lichtblicke ist die Stadt Frankfurt den Kleinsten und Jugendlichen schuldig. Beispiel Schulhöfe: Es kann nicht sein, dass Schulhöfe gerade in innerstädtischen Stadtteilen in den Ferien wochenlang abgesperrt bleiben. Kinder und Jugendliche brauchen in ihrer unmittelbaren Umgebung Platz zum Toben, Spielen und Sporttreiben. Neben den Bemühungen der Kinderbeauftragten in den Stadtteilen und der Ortsbeiräte braucht es einen Impuls des Bildungsdezernats, um Schulleiterinnen und Schulleiter zu überzeugen. Ebenfalls müssen die Schulhausverwalter miteinbezogen werden. Erfolgreiche Projekte in Bezug auf Schließpatenschaften von Eltern und die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern bei den wichtigen Themen Müllvermeidung und Vandalismus müssen Schule machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 16.06.2021
Beratungsergebnisse:
68. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 27 wird zugestimmt. 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 254 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 27 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OA 27 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 419, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 40 1