Anregung vom 11.06.2021, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 43/5 vom 26.05.2021 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; ST 1124/16; OA 312/18 OBR 5; ST 322/19; OM 6948 OBR 5; ST 797/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Wehrstraße von Kraftfahrzeugen gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Magistrat möge die Anregungen des Ortsbeirats aufgreifen oder eigene Maßnahmen umsetzen.
Begründung:
Seit vielen Jahren beschweren sich Anwohner der Wehrstraße immer wieder über Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße. Die hohe Übertretungsquote hat der Magistrat selbst in seiner Stellungnahme ST 1124 eingeräumt, aber als "gering" eingestuft, jedenfalls als zu gering, um die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren. Den Vorschlag des Ortsbeirats, durch Ummarkierungen die Wehrstraße optisch einzuengen und dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen, hat der Magistrat zwar aufgegriffen. Diese kostengünstige Maßnahme ist nach mehr als zwei Jahren noch immer nicht realisiert. Der Magistrat hat dafür keinen Termin in Aussicht gestellt. Den Vorschlag des Ortsbeirats, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, hat der Magistrat abgelehnt mit der Begründung, dass eine solche Begrenzung nach strengen rechtlichen Maßstäben zu prüfen sei. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass solche Maßstäbe nicht durch Kontemplation zu gewinnen sind, sondern durch Überprüfung vor Ort. Hier empfiehlt sich die Messung des Abstands, den Kraftfahrzeuge beim Vorbeifahren an Radfahrenden einhalten. Die hohe Quote der Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist ein verbreitetes Phänomen und dürfte ein brauchbarer Maßstab für die anzuordnende Geschwindigkeitsreduzierung sein. Der Ortsbeirat hat in mehreren Jahren mehrere Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Wehrstraße unterbreitet. Der Magistrat sollte nun einen der Vorschläge aufgreifen und zügig umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1124 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6948 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2113 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.06.2021
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 255 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 420, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32-1