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Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 18.09.2018, OA 310 entstanden aus Vorlage: OF 718/1 vom 03.09.2018 Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und Ortsbezirk 6 wird dann neu zwischen den Grundstücken des FFV Sportfreunde 04 e. V. (Mainzer Landstraße 480) und des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) gezogen.

Begründung:

Der Frankfurter Fußballverein Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") stammt von alters her aus dem Stadtteil Gallus. Der weit überwiegende Teil seiner Mitglieder stammt ebenfalls aus dem Gallus und/oder wohnt dort. Dieser Sportverein identifiziert sich daher in jeder Hinsicht mit dem Stadtteil Gallus. Dass das Sportgelände in der Vergangenheit dem angrenzenden Stadtbezirk 542 (Griesheim) zugeschlagen worden ist, wird bereits seit vielen Jahren als unangemessen empfunden. Dies gilt umso mehr, als die Autobahnbrücke (A 5) westlich des betreffenden Grundstücks eine "landschaftliche Grenze" markiert, sodass die östlich davon gelegenen Grundstücke des FFV Sportfreunde 04 e. V. und des KGV Gutleut ohnehin eine "Enklave des Ortsbezirks 6" im Stadtbezirk 146 (Gallus) darstellen, die sinnvollerweise bereits längst dem Gallus hätten zugeschlagen werden sollen. Ein Zuschlag des Grundstücks des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) - obgleich seiner Herkunft (Stichwort: Identifizierung) nach ebenfalls zum Ortsbezirk 1 (hier: Gutleut) gehörig - erscheint bisher (noch) nicht sinnvoll, weil dieser Kleingartenverein noch über zwei weitere Grundstücke im Ortsbezirk 6 verfügt und sodann auf zwei unterschiedliche Ortsbezirke verteilt wäre. Im Falle des FFV Sportfreunde 04 e. V. ist die Sachlage indes, wie bereits dargelegt, anders. Daher erscheint es sinnvoll, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen und an dieser Stelle die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und 6 entsprechend neu zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 630 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 26.09.2018

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Die Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 9 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OA 310 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 310 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3357, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 § 3499, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 12 0