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SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 19.01.2023, OA 310 entstanden aus Vorlage: OF 404/9 vom 20.11.2022 Betreff: SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 9 das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" in der Bauplanung und Umsetzung zu prüfen und soweit wie möglich umzusetzen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten; 2. Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehwegniveau; 3. Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Poller oder Würfel (barrierefrei); 4. komplett freie Sichtachsen im Fünf-Meter-Bereich; 5. Bäume/Baumscheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem Fünf-Meter-Bereich zur Kreuzung zum Fußgängerüberweg; 6. Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluss an die entsiegelte Fläche; 7. Lieferparkplätze/Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze; 8. Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen; 9. o ptional: Farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 9 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen vorzulegen und dazu zu berichten. Vor dem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem Ortsbeirat 9 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen.

Begründung:

Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrende inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV) sowie Lieferverkehrsflächen die gleichberechtigte individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch dieses Prinzip wird es ermöglicht, im urbanen Verkehrsraum unabhängig von der genutzten Mobilitätsform eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten. Illustration. Quelle: Radentscheid Frankfurt, beispielhafter Kreuzungsbereich; siehe https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde -unser-modell-fuer-kleine-kreuzungen/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1174 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2894, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023