Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022,
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS M_203_2022Antrag Ortsbeirat
Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B556 Ä
Details im PARLIS OF_733-1_2023Anregung Ortsbeirat
Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203
Details im PARLIS OA_312_2023Stellungnahme des Magistrats
Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung
Details im PARLIS ST_1392_2023Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS M_203_2022Antrag Ortsbeirat
Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. B556 Ä
Details im PARLIS OF_733-1_2023Anregung Ortsbeirat
Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203
Details im PARLIS OA_312_2023Stellungnahme des Magistrats
Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung
Details im PARLIS ST_1392_2023S A C H S T A N D :
Betreff: Reduzierung von Pkw-Stellplätzen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 556 Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg - 1. Änderung Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 203, folgende Ergänzungen und Änderungen aufzunehmen: Im Abschnitt IV Planungskonzept unter der Überschrift "Verkehrliches Konzept" auf Seite 5 sollen folgende Sätze gestrichen werden: "Hinsichtlich der Stellplatzanzahl ist einerseits die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main heranzuziehen, die die Herstellungspflicht für gewerbliche Nutzungen-im Plangebiet auf 70 % beschränkt. Diesbezüglich werden im weiteren Verfahren Abwägungen hinsichtlich des Bedarfs und der Verträglichkeit vorgenommen und voraussichtlich eine Reduzierung der realisierbaren Stellplatzanzahl festgesetzt." Folgende Sätze sollen stattdessen eingefügt werden: "Hinsichtlich der Pkw-Stellplatzanzahl ist die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main heranzuziehen, die die Herstellungspflicht für gewerbliche Nutzungen im Plangebiet aufgrund der Einordnung in Zone IV auf 15 Prozent beschränkt. Für Wohnnutzungen werden keine Pkw-Stellplätze errichtet."