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Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.04.2018

Anregung Ortsbeirat

Ausstehende Abbiegespur auf der B 521

Details im PARLIS OA_249_2018
03.09.2018

Stellungnahme des Magistrats

Ausstehende Abbiegespur auf der B 521

Details im PARLIS ST_1692_2018
08.10.2018

Antrag Ortsbeirat

Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg

Details im PARLIS OF_615-10_2018
23.10.2018

Anregung Ortsbeirat

Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg

Details im PARLIS OA_319_2018
29.03.2019

Stellungnahme des Magistrats

Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg

Details im PARLIS ST_622_2019
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 23.10.2018, OA 319
entstanden aus Vorlage: OF 615/10 vom 08.10.2018

Betreff: Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Vorgang: OA 249/18 OBR 10; ST 1692/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Planfeststellungsverfahren für die Abbiegespur auf der B 521 in Richtung Bad Homburg unmittelbar einzuleiten.

Begründung:

Die in Stellungnahme ST 1692 vorgesehene Verwirklichung des Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur in Verknüpfung mit einem Planfeststellungsverfahren für eine Radwegführung über die Autobahn an der Friedberger Landstraße wird, wie der Magistrat selbst ausführt, zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen. Das liegt daran, dass im Gegensatz zur Abbiegespur, für die, wie im Ortsbeirat schon vorgestellt, feststeht, was genau gemacht werden muss, für diese Radwegführung in der Tat viele Aspekte berücksichtigt werden müssen, die noch offen sind. Sie ist insbesondere auch von der Umgestaltung der Autobahneinmündung durch Hessen Mobil mit einer neuen Abbiegespur Richtung Offenbach nach rechts für den stadtauswärtsfahrenden Verkehr abhängig. Insofern ist eine solche Verknüpfung der Maßnahmen nicht sinnvoll, weil sie nur zu einer weiteren unnötigen Verzögerung der zur Entlastung von Preungesheim und Berkersheim von dem Schleichverkehr dringend erforderlichen Realisierung der Abbiegespur von der B 521 führen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.04.2018, OA 249
Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 622
Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.10.2018

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 319 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 319 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 319 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3501, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 12