Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
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Bisheriger Verlauf
07.05.2021
29.06.2021
29.06.2021
17.12.2021
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Details im PARLIS M_63_2021Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS OA_31_2021Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS OF_106-1_2021Bericht des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 - Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS B_441_202107.05.2021
Vortrag des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB
Details im PARLIS M_63_202129.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS OA_31_202129.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS OF_106-1_202117.12.2021
Bericht des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45 - Aufstellungsbeschluss
Details im PARLIS B_441_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 29.06.2021, OA 31
entstanden aus Vorlage: OF 106/1 vom 29.06.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 938 - Wilhelm-Leuschner-Straße Aufstellungsbeschluss
Vorgang: M 63/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Umsetzung der Magistratsvorlage M 63 folgende Änderungen zu berücksichtigen: 1. Im Tenor unter Ziffer I.1: Der Satz "Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet werden soll." soll ersatzlos gestrichen werden. In der Begründung sollen unter "Bebauungspläne" die zugehörigen Absätze 3 und 4 ersatzlos gestrichen werden. 2. Im Tenor ist folgender Satz hinzuzufügen: "Maßnahmen zur Begrünung der Dachflächen und Fassaden, zu umweltfreundlichen Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen auf Dach- und Fassadenflächen sind erwünscht und sollen abweichend zu der Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel möglich sein. Es soll nur die Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen vorgesehen werden. Eine Kita ist aufgrund der zusätzlichen Wohnnutzung und aufgrund der wenigen verfügbaren Kita-Plätze vorzusehen." Begründung:
Der Bebauungsplan soll gemäß der noch durch den Magistrat durchzuführenden Prüfung im Einzelfall und des sich daraus ergebenden Ergebnisses auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Dabei wird das Ergebnis in der Bewertung im Aufstellungsbeschluss bereits praktisch vorweggenommen, um ein beschleunigtes Verfahren im Sinne des Bauherrn voranzutreiben. Dabei darf die Prüfung der Umweltverträglichkeit aber nicht leiden, sondern muss sogar zwingend erfolgen, um nachteilige Auswirkungen auf die Versiegelung des Grundstücks, das Schließen von Kaltluftschneisen, die Vögel und Insekten oder den Verkehr zu erkennen und zu vermeiden. Die Gestaltungssatzung für das Bahnhofsviertel ist von 1981 und nicht mehr zeitgemäß. Es ist davon auszugehen, dass die Satzung demnächst überarbeitet und an die künftigen Klimabedingungen angepasst werden muss. Das Bahnhofsviertel ist mit dem ÖPNV und Radwegen gut erschlossen. Der Pkw-Verkehr und der Parkdruck sind jedoch nach wie vor hoch. Weitere Wohnungen sind erwünscht, aber zusätzliche Stellplätze und somit zusätzlicher Pkw-Verkehr sollen auf ein Minimum reduziert werden. Im städtebaulichen Vertrag soll eine Kita auf dem Grundstück enthalten sein, um die zusätzlichen Bedarfe abzudecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.05.2021, M 63
Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 441
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.07.2021
Beratungsergebnisse:
1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 31
wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 479, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 61 00