Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
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Bisheriger Verlauf
09.11.2018
26.11.2018
06.02.2019
24.06.2019
11.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS OF_689-2_2018Anregung Ortsbeirat
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS OA_335_2018Stellungnahme des Magistrats
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS ST_1174_2019Antrag Ortsbeirat
Auskunft des Magistrat zu städtischem Vorkaufsrecht und Abwendungserklärungen in städtischen Parlamenten
Details im PARLIS OF_928-2_201909.11.2018
Antrag Ortsbeirat
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS OF_689-2_201826.11.2018
Anregung Ortsbeirat
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS OA_335_201824.06.2019
Stellungnahme des Magistrats
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Details im PARLIS ST_1174_201911.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Auskunft des Magistrat zu städtischem Vorkaufsrecht und Abwendungserklärungen in städtischen Parlamenten
Details im PARLIS OF_928-2_2019 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 26.11.2018, OA 335
entstanden aus Vorlage: OF 689/2 vom 09.11.2018 Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle. 2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen. 3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung:
Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, obwohl dieses Instrument derzeit für viele Mieterinnen und Mieter die einzige Möglichkeit ist, der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt, das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und die Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Amt für Bau und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.02.2019, A 453 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1174 Antrag vom 11.10.2019, OF 928/2
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2018
Beratungsergebnisse:
27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 335
wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 335 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 64 0