Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
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Bisheriger Verlauf
05.03.2023
20.03.2023
30.10.2023
Antrag Ortsbeirat
Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Details im PARLIS OF_622-2_2023Anregung Ortsbeirat
Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Details im PARLIS OA_339_2023Stellungnahme des Magistrats
Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Details im PARLIS ST_2230_202305.03.2023
Antrag Ortsbeirat
Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Details im PARLIS OF_622-2_202320.03.2023
Anregung Ortsbeirat
Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Details im PARLIS OA_339_202330.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Details im PARLIS ST_2230_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 20.03.2023, OA 339
entstanden aus Vorlage: OF 622/2 vom 05.03.2023 Betreff: Verkehrswende jetzt - kein Ausbau der BAB 5, dafür Lärmschutz
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der geplante Ausbau der BAB 5 zwischen Goldstein/Niederrad und dem Bad Homburger Kreuz wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Ausbau der BAB 5 nicht in den neu zu erstellenden Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 aufgenommen wird und nicht als vordringliche Maßnahme im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 weiterverfolgt wird. Vielmehr sollte der Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Streckenabschnitte überprüft und erforderlichenfalls verstärkt bzw. sichergestellt werden. Falls notwendig, ist eine Klage gegen den geplanten Autobahnausbau und den fehlenden Lärmschutz zu führen, um die Bürgerinnen und Bürger vor den Belastungen zu schützen, die der Autobahnausbau nach sich zöge. Begründung:
Soweit sich in der aktuellen Diskussion zur BAB 5 einzelne Frankfurter Stadtpolitiker kritiklos für einen Ausbau zu einer zehnspurigen Autobahn aussprechen, hält der Ortsbeirat dies für falsch. Der Ortsbeirat 2 hält zudem die Annahme, der Verkehr drohe ohne einen Ausbau "zusammenzubrechen" für willkürlich aus der Luft gegriffen und geht dagegen vielmehr davon aus, dass im Interesse von Anwohnern und Umweltschutz auf den Ausbau der BAB 5 auf dann zehn Fahrspuren verzichtet werden muss. Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und damit der Zunahme von Fahrzeugbewegungen noch zunehmen würde. Außerdem verträgt sich eine Zunahme des Autoverkehrs, der ein Viertel aller Umweltbelastungen bundesweit ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich dem Ziel der CO2-Neutralität selbst verpflichtet. Hierzu hat auch das Bundesverfassungsgericht der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 basiert auf veralteten Erkenntnissen und Erhebungen und muss an die geänderten Gegebenheiten und Realitäten - wie Klimawandel, veränderte Arbeitswelten, Verlagerung des Güterlastverkehrs auf die Schiene und geänderte Lebensgewohnheiten (Verzicht auf den Zweitwagen oder das eigenes Auto) - angepasst und entsprechend geändert werden (siehe Dialogverfahren, angestoßen von Minister Wissing, FAZ Wirtschaft vom 27.02.2023). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2230
Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City
Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 29.03.2023
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 339
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 339 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 339 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2023, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 339 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 339 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3287, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 § 3462, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023