Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend-Mitte hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB
Details im PARLIS M_170_2018Antrag Ortsbeirat
Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Details im PARLIS OF_581-3_2018Anregung Ortsbeirat
Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Details im PARLIS OA_345_2018Bericht des Magistrats
Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Details im PARLIS B_319_2019Antrag Ortsbeirat
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
Details im PARLIS OF_775-3_2020Anregung Ortsbeirat
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
Details im PARLIS OA_535_2020Vortrag des Magistrats
Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend-Mitte hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB
Details im PARLIS M_170_2018Antrag Ortsbeirat
Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Details im PARLIS OF_581-3_2018Anregung Ortsbeirat
Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Details im PARLIS OA_345_2018Bericht des Magistrats
Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50
Details im PARLIS B_319_2019Antrag Ortsbeirat
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
Details im PARLIS OF_775-3_2020Anregung Ortsbeirat
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
Details im PARLIS OA_535_2020S A C H S T A N D :
Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3