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- Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacherstraße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwe

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 03.12.2018, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 445/11 vom 16.11.2018 Betreff: - Schutz der Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacherstraße 4, vor Kriminellen - Ausschließliche Vermietung von Wohnungen an Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 - Bereitstellung von Parkplätzen für Betreuungsdienste und Handwerker auf dem Grundstück Lauterbacher Straße 4 - Ausbau des Angebots für Senioren in der Seniorenwohnanlage Lauterbacher Straße 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die städtische Wohnheim GmbH aufzufordern, 1. a) in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, alle Wohnungen nur an Senioren zu vergeben und bei der Auswahl der Senioren mit einer gewissen Sensibilität vorzugehen; b) alle Mietverhältnisse, bei denen keine Nutzung entsprechend der Bestimmungen für eine Seniorenwohnanlage vorliegen, zu beenden und nicht zu verlängern; c) die Liegenschaft Lauterbacher Straße 4 wieder in eine reine Seniorenwohnanlage mit einem kleinen zusätzlichen Betreuungsangebot umzuwandeln. Es ist tagsüber ein Angebot von einer Betreuung für alle Bewohner einzurichten. 2. Parkplätze für die Handwerker und die Betreuungsdienste der Bewohner auf dem Grundstück der Lauterbacher Straße 4 einzurichten.

Begründung:

Zu 1. Die Bewohner fühlten sich früher wohl und sicher in der Seniorenwohnanlage. Das hat sich geändert. Auf Nachfragen wurde seitens der Wohnheim GmbH mitgeteilt, es gäbe kaum noch Bedarf für Seniorenwohnungen in Frankfurt, daher habe man sich entschlossen, Wohnungen an Studenten zu vergeben. Bereits nach kurzer Zeit der freien Vermietung der Wohnungen kam es zu Zwischenfällen. Einer der Zwischenfälle war zum Beispiel, dass ein ca. 25 Jahre alter Bewohner einen 75-jährigen Senior im Streit mit einem Kampfsport-Fußtritt gegen die Brust niederstreckte. Der Senior musste ärztlich versorgt werden. Das 7. Polizeirevier hatte die Angelegenheit aufgenommen. Ein weiteres aktuelles Beispiel fand im Oktober 2018 statt. Es wurden zwei Personen verhaftet, die im Haus eine Wohnung angemietet hatten. Zum Zweck der Festnahme kamen vier Einsatzwagen und ein Krankenwagen zum Einsatz. Die Polizei war bei der Stürmung mit Maschinenpistolen und Helmen ausgestattet. Die Szene wirkte wie aus einem Krimi, so die Anwohner. Im November 2018 wurden im Haus erneut drei Personen von der Polizei, die vorher noch Verstärkung angefordert hatte, festgenommen und mit Handschellen aus dem Haus geführt. Dies sind unzumutbare Zustände in einer Seniorenwohnanlage. So etwas hat es dort früher nie gegeben. Eine Rücksichtnahme gegenüber Senioren und eine den gesundheitlichen Umständen entsprechende Betreuung ist das Mindeste, was die Stadt diesen Senioren zukommen lassen sollte. Um eine sinnvolle und wirtschaftliche Betreuungsstruktur für die Senioren in der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, generieren zu können, ist es wichtig, dass das gesamte Haus ausschließlich Senioren zur Verfügung steht. Werden Etagen an Dritte vermietet, so reduziert man die Wirtschaftlichkeit einer Seniorenbetreuung und die Kosten, die von den Senioren selbst zu tragen sind, erhöhen sich dabei entsprechend. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alleine schon bei der zurzeit herrschenden Wohnraumsituation Senioren ebenfalls günstigen Wohnraum suchen und damit Bedarf für diese Seniorenwohnungen besteht. Zu 2. In der Lauterbacher Straße ist der Parkdruck sehr hoch. Für Betreuungsdienste und Handwerker, die täglich in der Lauterbacher Straße 4 ihre Arbeit verrichten müssen, gibt es keine Parkplätze. Daher wäre es sinnvoll, den Betreuungsdiensten und Handwerkern Kurzzeitparkplätze auf dem Grundstück der Seniorenwohnanlage, Lauterbacher Straße 4, einrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.12.2018

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 347 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3573, 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2019 Aktenzeichen: 92 40