Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet
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Bisheriger Verlauf
02.04.2023
25.04.2023
30.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet
Details im PARLIS ST_2236_202302.04.2023
25.04.2023
30.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet
Details im PARLIS ST_2236_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 25.04.2023, OA 348
entstanden aus Vorlage: OF 748/6 vom 02.04.2023 Betreff: Kein Ausbau der A 5 im Frankfurter Stadtgebiet
Der Ortsbeirat 6 der Stadt Frankfurt am Main lehnt jegliche Ausbaupläne für die A 5 im Stadtgebiet Frankfurt am Main ab. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Zuhilfenahme aller rechtlichen Möglichkeiten sich dafür einzusetzen, die Durchführung des geplanten Autobahnausbaus der Bundesregierung zu verhindern. Begründung:
Die Planung der Bundesregierung ist aus der Zeit gefallen. Es wird nicht mehr Individualverkehr und Warentransport per Lkw gebraucht. Es wird ein besserer ÖPNV und Warenverkehr auf der Schiene gebraucht. Der Ausbau der Autobahn würde vielen Menschen den Lebensmittelpunkt zerstören. Haus, Wohnung und Kleingarten wären unwiederbringlich weg. Ökologisch wäre zusätzliche Versiegelung und Raubbau an der Natur gegen jede langfristige Vernunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2236
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City
Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.05.2023
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 348
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3350, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023