Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
Lesezeit: 4 Minuten
Bisheriger Verlauf
28.03.2023
24.04.2023
02.10.2023
Anregung Ortsbeirat
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
Details im PARLIS OA_352_2023Bericht des Magistrats
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Details im PARLIS B_372_202328.03.2023
24.04.2023
Anregung Ortsbeirat
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
Details im PARLIS OA_352_202302.10.2023
Bericht des Magistrats
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Details im PARLIS B_372_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 24.04.2023, OA 352
entstanden aus Vorlage: OF 445/11 vom 28.03.2023 Betreff: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den von der Stadt Frankfurt durchzuführenden Wahlen um mindestens 30 Euro für Beisitzerinnen und Beisitzer, 40 Euro für Schriftführerinnen und Schriftführer sowie 50 Euro für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter zu erhöhen. Begründung:
Die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wahlleiterinnen und Wahlleiter sind für den Aufwand nicht mehr angemessen. Seit vielen Jahren sind die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht mehr erhöht worden. Das Wahlamt und die Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher haben erhebliche Schwierigkeiten, freiwillige Personen für die Wahl zu finden. Eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer erhält für einen Wahltag inklusive der nachfolgenden Auszählung am Abend eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro. Eine Wahlleiterin und ein Wahlleiter hat einen eintägigen Einführungskurs zu machen und den organisatorischen Teil für ihr bzw. sein Wahllokal zu übernehmen. Nach Schließung des Wahllokals ist zusätzlich noch die Auszählung und die Dokumentation durchzuführen. Nachher sind die Unterlagen persönlich im Wahlamt in der Stadtmitte Frankfurts abzugeben. Bei der vorletzten Wahl hat es dort bis zu drei Stunden Wartezeit für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter gegeben. Dafür erhält die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter des Wahllokals eine Aufwandentschädigung in Höhe von 60 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 372
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.05.2023
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 19.06.2023, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 352
wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3463, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023 Aktenzeichen: 12-1