Bahnhöfe Höchst und Griesheim: Wo bleibt die Barrierefreiheit? Defekte Aufzüge im Bahnhof Höchst - was macht man besser in Griesheim?
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S A C H S T A N D :
Anregung vom 04.07.2023, OA 376 entstanden aus Vorlage: OF 787/6 vom 16.06.2023 Betreff: Bahnhöfe Höchst und Griesheim: Wo bleibt die Barrierefreiheit? Defekte Aufzüge im Bahnhof Höchst - was macht man besser in Griesheim? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Informationen bei der Deutschen Bahn aufgrund des Artikels im Höchster Kreisblatt vom 09.05.2023, Seite 15, einzuholen: 1. In welchem Umfang geht der Ausfall der Aufzüge im Bahnhof "Frankfurt-Höchst" auf Vandalismus zurück? 2. Wie hoch ist die Ausfallquote im Vergleich zu anderen Bahnhöfen? 3. Ließe sich ein Defekt durch Vandalismus durch eine noch robustere Ausführung der Aufzüge vermeiden? 4. Werden Ersatzteile vorgehalten, um eine schnelle Reparatur der Aufzüge zu gewährleisten? 5. Wie lange dauert es in der Regel von der Meldung einer Funktionsstörung bis zur Reparatur? 6. Gibt es eine statistische Erfassung über die Art und Ursache des Defekts bzw. Art und Weise des Vandalismus und der Dauer der Reparaturen? 7. Was unternimmt die Deutsche Bahn, um ihrer Pflicht nachzukommen, die Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe dauerhaft zu gewährleisten und sicherzustellen? 8. Wie stellt die Deutsche Bahn sicher, dass die Barrierefreiheit am Bahnhof "Frankfurt-Griesheim", der jetzt entsprechend umgebaut werden soll (mit vier Aufzügen), real gewährleistet ist?
Begründung:
Wie der Presse vom 09.05.2023 zu entnehmen ist, ist die Barrierefreiheit am zweitgrößten Bahnhof Frankfurts wegen ständig ausfallender Aufzüge nicht gelungen. Die Deutsche Bahn wirft den Nutzern unsachgemäße Nutzung vor und appelliert an die Bürger, sorgsamer mit den Aufzugsanlagen umzugehen. Diese Aussage bedeutet also, dass die Bahn zwar Aufzüge eingebaut hat, um theoretisch eine Barrierefreiheit ihres Bahnhofs hergestellt zu haben, die Nutzer des Bahnhofs aber gebeten werden, diese möglichst nicht zu benutzen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie dies unsachgemäß machen bzw. die Aufzüge unsachgemäß nutzen? Die Deutsche Bahn hat die Auflage, ihre Bahnhöfe barrierefrei neu zu bauen bzw. umzubauen, um für alle Menschen nutzbar zu sein. Davon ist die Deutsche Bahn weit entfernt. Anstelle nach Lösungen zu suchen, wie die Umsetzung wirklich zum Vorteil der Nutzer, insbesondere derjenigen Nutzer mit mobiler Einschränkung oder sonstiger Hilfsmittel, Kinderwagen etc., wird, wirft sie den Nutzern unsachgemäße Handhabung vor. Das ist eine pauschale Verurteilung. Der Ortsbeirat bittet daher um Aufklärung, damit die Nutzer der Bahn sich "sachgemäß" verhalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 376 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3708, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023