Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 -
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Bisheriger Verlauf
17.04.2023
19.06.2023
04.07.2023
08.01.2024
Bericht des Magistrats
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019-2022
Details im PARLIS B_159_2023Antrag Ortsbeirat
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
Details im PARLIS OF_788-6_2023Anregung Ortsbeirat
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
Details im PARLIS OA_377_2023Stellungnahme des Magistrats
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
Details im PARLIS ST_70_202417.04.2023
Bericht des Magistrats
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019-2022
Details im PARLIS B_159_202319.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
Details im PARLIS OF_788-6_202304.07.2023
Anregung Ortsbeirat
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
Details im PARLIS OA_377_202308.01.2024
Stellungnahme des Magistrats
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 - 2022
Details im PARLIS ST_70_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 04.07.2023, OA 377
entstanden aus Vorlage: OF 788/6 vom 19.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2019 -
2022 Vorgang: B 159/23 Der oben genannte Bericht wirft Fragen in Bezug auf die dem Magistrat vorliegenden Kenntnisse hinsichtlich des Ausbaus der BAB 5 auf. In dem Bericht des Magistrats heißt es unter Ziffer 2.2 a) Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz und AS Friedberg: "Der KGV Nordweststadt e. V. verliert durch eine neue Böschung Flächen am westlichen Rand (gem. Vorentwurf vom 13.05.2015). Die Maßnahme befindet sich weiter im Vorentwurfsstadium. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse in die Ausbauplanung einfließen. (...)". Im Bebauungsplan finden sich allerdings keine Aussagen zu dem geplanten Autobahnausbau und dem damit einhergehenden Flächenverlust zulasten des Kleingartenvereines. Zu Kleingartenflächen, die in Goldstein und damit in dem Bereich des Ortsbezirkes 6 liegen, heißt es weiter unten lediglich: "Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176), sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (...)." Im Übrigen werden die Möglichkeiten für die Verbesserung eines Schallschutzes erörtert. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die folgenden Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Auf welchen Vorentwurf vom 13.05.2015 bezieht sich der Magistrat im Bericht vom 17.04.23, B 159? 2. Enthält dieser Vorentwurf auch Feststellungen zu den Flächen der Bebauungspläne Nr. 653 (Niederrad) und Nr. 654 (Goldstein), die auch unmittelbar an die BAB 5 angrenzen, sodass auch hier mit einem entsprechenden Flächenverlust zu rechnen ist? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159
Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3709, 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 14.09.2023 Aktenzeichen: 67-1