Öffentliche Ausschreibung des Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 05.07.2021, OA 37 entstanden aus Vorlage: OF 42/2 vom 20.05.2021 Betreff: Öffentliche Ausschreibung des Auftrags zur Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark Vorgang: V 1567/20 OBR 2; ST 1562/20; ST 1043/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vergabe des Auftrags für die Erstellung eines Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark (beinhaltend ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens sowie die Durchführung der Untersuchungen) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen zu lassen. Sowohl die Kriterien der Angebotsvergabe als auch alle Ergebnisse sollen im Sinne der Transparenz der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Die erfolgte Aufforderung zur Angebotsabgabe sollte nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung stattfinden. Eine freihändige Vergabe darf nur unter besonderen Bedingungen (wie beispielsweise eine Unzweckmäßigkeit der anderen Vergabeverfahren) erfolgen. Im Falle einer freihändigen Vergabe darf die Stadt zudem laut Vergabeordnung nicht aus Gewohnheit stets das gleiche Unternehmen beauftragen. Dies wird jedoch sogar als Grund für die Vergabe an das besagte Unternehmen in der Stellungnahme ST 1043 genannt. Die Ausschreibung sollte des Weiteren nicht nur den Auftrag für "ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen für die geplante Unterfahrung des Grüneburgparks und des Palmengartens", sondern ebenfalls dessen Durchführung beinhalten. Zudem muss ausreichend Areal bedacht werden. Die Durchführung der Untersuchung (inklusive des notwendigen Grundwassermonitorings) ist Voraussetzung für eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der möglichen Varianten des zu planenden Lückenschlusses. Diese erst im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens zu beginnen, würde umgekehrt bereits die Entscheidung für die entsprechende Variante (3) voraussetzen und erscheint somit nicht zweckmäßig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1562 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 468 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 14.07.2021
Beratungsergebnisse:
1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 37 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 37 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 481, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 92 10