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Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.05.2023

Antrag Ortsbeirat

Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren

Details im PARLIS OF_674-2_2023
18.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren

Details im PARLIS OA_392_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 18.09.2023, OA 392
entstanden aus Vorlage: OF 674/2 vom 21.05.2023

Betreff: Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei allen zukünftigen Haushaltsberatungen wird den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen (außerhalb der Ferienzeit) nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Stadtregierung für die Einbringung ihrer Haushaltsanregungen gewährt.

Begründung:

Im Jahr 2023 war der Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 30. März und dem Antragsschluss für Haushaltsanregungen der Ortsbeiräte äußerst kurz und fiel teilweise in die Ferienzeit. Im Falle des Ortsbeirats 2 war der Antragsschluss beispielsweise bereits am 24. April und damit waren nur ca. dreieinhalb Wochen Zeit, um Etatanregungen zum Haushaltsentwurf zu erarbeiten. Zudem waren drei Wochen dieser Frist in den hessischen Osterferien. Solch ein Zeitplan bietet keinen angemessenen Rahmen für die Haushaltsberatungen in den Ortsbeiräten, sondern verunmöglicht sie. Eine derartige Behinderung der politischen Arbeit in den Ortsbeiräten darf in Zukunft nicht wiederholt werden. Der Ortsbeirat weist mit seiner Anregung die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses zur Wahrung einer angemessenen Frist hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 27.09.2023

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des Ältestenausschusses am 02.11.2023, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 392 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA 392 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4012, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 Aktenzeichen: 20-10