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Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Lesezeit: 8 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.05.2007

Antrag Ortsbeirat

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Details im PARLIS OF_484-6_2007
22.05.2007

Anregung Ortsbeirat

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Details im PARLIS OA_393_2007
09.11.2007

Bericht des Magistrats

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Details im PARLIS B_805_2007
11.04.2008

Bericht des Magistrats

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Details im PARLIS B_193_2008
19.09.2008

Bericht des Magistrats

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Details im PARLIS B_623_2008
15.05.2009

Bericht des Magistrats

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Details im PARLIS B_364_2009
04.12.2009

Bericht des Magistrats

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Details im PARLIS B_1021_2009
24.09.2010

Bericht des Magistrats

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Details im PARLIS B_616_2010
28.03.2011

Bericht des Magistrats

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

Details im PARLIS B_170_2011
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 22.05.2007, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 484/6 vom 21.05.2007 Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: OM 672 OBR 6; ST 320/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.09.2007 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung der neuen Unterführung von der Waldschulstraße zur Alten Falterstraße mit der nötigen Kreativität neben den Aufzügen für Mobilitätseingeschränkte zusätzliche Rampen, z. B. für Fahrradfahrer, vorzusehen.

Begründung:

Die Unterführung stellt die Verbindung zwischen dem südlichen und mittleren Teil Griesheims her und hat somit für den Stadtteil erhebliche Bedeutung. Sie dient keinesfalls vorrangig dem Zugang des zweiten Gleises im Bahnhof Griesheim. Der Ortsbeirat ist von den Argumenten gegen Rampen, wie sie der Magistrat in der sehr knappen Stellungnahme vom 07.02.2007, ST 320, darlegt, nicht überzeugt. Insbesondere am nördlichen Ende der Unterführung ist sehr viel Platz, um eine passende Lösung für die Rampen zu finden. Der als Gegenargument genannte kleine Einkaufsmarkt wird nach branchenüblicher Meinung wegen seiner geringen Größe nur noch kurze Zeit dort sein. Die Zufahrt zu den wenigen Kundenparkplätzen ist auch bei der Realisierung von Rampen möglich. Zudem ist die Nutzungsdauer der nun in Planung befindlichen Unterführung erheblich länger als der Restbetrieb des Einkaufsmarktes, so dass schon aus dieser Erwägung der Großmarkt keine bedeutende Rolle zu spielen braucht. Am südlichen Ende der Unterführung ist zwar weniger Platz, aber auch hier ist ungenutzte Fläche vorhanden. Sicherlich wird das alte Schrankenwärterhäuschen mehr als 30 Jahre nach Entfernung des beschrankten Bahnübergangs nicht mehr vollständig und mit Nebengebäude erforderlich sein. Etwaige technische Anlagen der Bahn lassen sich in einem Teil des Gebäudes konzentrieren. Nach Auffassung des Ortsbeirates wird durch Rampen und die damit verbundene andere Gestaltung der Zugänge zur Tunnelröhre, die letztlich eine Unterführung ist, eine Lösung gefunden, welche das Trennende einer Bahnlinie mitten durch einen Stadtteil vermindert, weil der Eindruck der Weite und der Durchlässigkeit entsteht und ein ästhetisch und städtebaulich ansprechendes Bauwerk möglich wird. Die bereits in der Anregung OM 672 genannten Vorbehalte gegen den ausschließlichen Bau von Aufzügen werden vollumfänglich aufrechterhalten. Aufzüge werden insbesondere im Umfeld des Bahnhofes häufig verschmutzt und Ziel von Vandalismus sein. In Verbindung mit normalen, unvermeidbaren Ausfällen dieser technischen Geräte stellen Aufzüge eine unnötige Behinderung des Durchganges für zahlreiche Personen dar. Die Unterführung wird von Fußgängern mit geschobenen oder gezogenen Wagen, Radfahrern mit und ohne Anhänger, Personen mit Gehhilfen oder Lasten, Rollstuhlfahrern und weiteren Nutzern durchquert. Für all diese sind Rampen beim Ausfall der Aufzüge dringend erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Rampen ist deren deutlich höhere Beförderungskapazität. Sobald eine größere Gruppe von Personen zur Unterführung kommt, die - aus welchen Gründen auch immer - auf die Aufzüge angewiesen sind, würde sich dort eine Schlange bilden, und überflüssige Wartezeiten wären die Folge. Die Rampen sollen zusätzlich zu den Fahrstühlen, welche vor allem für Rollstuhlfahrer gedacht sind, gebaut werden und sind u. a. für Fahrradfahrer gedacht. Auch Personen mit Kinderwagen, Handwagen, Anhängern etc. können wahlweise diese Rampen benutzen. Als Beispiel sei auf den Bahnhof Louisa in Frankfurt-Sachsenhausen verwiesen, wo trotz eines kleinen Platzangebots auch Rampen errichtet worden sind. Da sich das Objekt noch in der Planungsphase befindet, erwartet der Ortsbeirat, dass die Planung geändert wird, mit der Maßgabe an die Ausführenden, dass an der Unterführung Rampen vorzusehen sind. So kann noch eine Fehlplanung verhindert werden, die ansonsten für Jahrzehnte für Unmut sorgen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.11.2007, B 805 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 193 Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 623 Bericht des Magistrats vom 15.05.2009, B 364 Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1021 Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 616 Bericht des Magistrats vom 28.03.2011, B 170 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.05.2007

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.06.2007, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: SPD gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2007, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 393 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 2221, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 66 6