Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden!
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S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.10.2023, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 27.09.2023 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Vorgang: B 328/23; OM 1656/22 OBR 16; ST 1230/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird.
Begründung:
Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach), sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1230, ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.2023 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesen und in andere Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230 als auch in seinem Bericht B 328 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit Maßgabe. Auch im geplanten Stadtteil der Quartiere werden illegalen Eingriffe (Straßen, Betonbauten) in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen. Ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde sollte auch dort nicht länger auf die lange Bank geschoben werden) Beschlussausfertigung(en): § 4054, 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 30.11.2023