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Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.06.2013

Antrag Ortsbeirat

Benutzungspflicht für straßenbegleitenden Radwegen

Details im PARLIS OF_183-16_2013
25.06.2013

Anregung Ortsbeirat

Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege

Details im PARLIS OA_406_2013
18.11.2013

Stellungnahme des Magistrats

Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege

Details im PARLIS ST_1591_2013
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 25.06.2013, OA 406
entstanden aus Vorlage: OF 183/16 vom 11.06.2013

Betreff: Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für baulich getrennte Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben.

Begründung:

Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser, auf den relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1591
Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.07.2013

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3501, 22. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.09.2013 Aktenzeichen: 32 1