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Kein Grillplatz im Gelände des Niddaparks neben dem Wasserspielplatz im Bereich der dort vorhandenen Sporteinrichtungen und Lokale

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.05.2019
16.05.2019
16.09.2019

Antrag Ortsbeirat

Kein Grillplatz im Gelände des Niddaparks neben dem Wasserspielplatz im Bereich der dort vorhandenen Sporteinrichtungen und Lokale

Details im PARLIS OF_630-9_2019

Anregung Ortsbeirat

Kein Grillplatz im Gelände des Niddaparks neben dem Wasserspielplatz im Bereich der dort vorhandenen Sporteinrichtungen und Lokale

Details im PARLIS OA_406_2019

Bericht des Magistrats

Kein Grillplatz im Gelände des Niddaparks neben dem Wasserspielplatz im Bereich der dort vorhandenen Sporteinrichtungen und Lokale

Details im PARLIS B_338_2019
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 16.05.2019, OA 406 entstanden aus Vorlage: OF 630/9 vom 02.05.2019 Betreff: Kein Grillplatz im Gelände des Niddaparks neben dem Wasserspielplatz im Bereich der dort vorhandenen Sporteinrichtungen und Lokale Nach Information insbesondere von Vertretern des Tennisclub 1971 Nidda e. V., des Sportvereins Blau-Gelb Frankfurt e. V. und des Restaurants Exis im Niddapark würde die im Ortsbeirat 9 vorgestellte Planung der Einrichtung eines offiziellen Grillplatzes am vorhandenen Wasserspielplatz von der vorhandenen Infrastruktur und der Frequentierung der dort bereits vorhandenen Einrichtungen her nicht mehr verkraftbar sein. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die von ihnen den zuständigen Vertretern der Stadt Frankfurt bereits mündlich oder per E-Mail vorgetragenen Bedenken nicht berücksichtigt werden. So ist schon bisher die Toilettensituation unerträglich im Hinblick auf die vorhandene Ansammlung von Freizeitaktivitäten. Die am Wasserspielplatz vorhandenen Toiletten funktionieren sehr häufig nicht. Die Nutzer versuchen, die Toiletten des Lokals Exis oder sogar des weiter entfernten Lokals im Tennisclub 1971 Nidda e. V. zu benutzen. Eine Überwachung der unerwünschten Benutzung ist ohne zusätzliche Investitionen in Technik oder Überwachungspersonal nicht möglich; die im Lokal Exis vorhandenen Toiletten sind vom Lokal aus nicht einzusehen. Bereits bisher verursacht die oft illegale Grilltätigkeit von Wochenendbesuchern auch erhebliche Beeinträchtigungen bezüglich Rauch und Gerüchen für die Besucher, insbesondere für die Nutzer der Terrassen des Lokals Exis. Zudem ist die Verschmutzung vor Ort durch Hinterlassenschaften nach dem Grillen nicht mehr akzeptabel. Ferner wäre die Parkplatzsituation vorhersehbar an den Wochenenden nicht mehr zumutbar. Verhältnisse wie am Lohrberg sollten nicht vorsätzlich nunmehr an anderer Stelle des Stadtgebiets geschaffen werden. Die Nutzung des Niddaparks durch Erholungssuchende der umliegenden Wohnquartiere wird darüber hinaus durch den Beginn der Gleisausbauarbeiten an der dort vorbeiführenden Bahnstrecke erheblich beeinträchtigt, zahlreiche der an den Wochenenden dringend benötigten Parkplätze sind weggefallen. Beeinträchtigungen durch Baulärm und Ähnlichem mehr müssen auch an den Sonntagen ertragen werden, die vorhandenen Gaststätten fürchten bereits um ihre Existenz. Der Sportverein Blau-Gelb Frankfurt e. V. hat nach dem Fußballverein am Riedberg die zweitgrößte Jugendfußballabteilung in Frankfurt. Der Tennisclub 1971 Nidda e. V. hat 450 Mitglieder, davon circa 200 Jugendliche zwischen fünf und 18 Jahren. Die Jugendarbeit wird jeweils ehrenamtlich geleistet; die Ehrenamtlichen fühlen ihren Einsatz bei Installierung eines städtischen Grillplatzes in ihrem Umfeld missachtet. Bereits jetzt wird im Bereich des eingerichteten Wasserspielplatzes an den Wochenenden massenhaft und störend illegal geparkt. Die Platzierung von Steinblöcken am Rande der Straße Am Ginnheimer Wäldchen hat die Situation für Fußgänger erschwert. Die Kinder, die alleine mit dem Fahrrad zum Sport fahren, werden durch den Fahrzeugverkehr gefährdet. Nunmehr wird häufig auf dem Bürgersteig gefahren. Die Situation ist bereits jetzt ohne Grillplatzeinrichtung an den Wochenenden unerträglich und außer Kontrolle. Dabei sind die zahlreichen Nutzer der Kleingärten am und in der Nähe des geplanten Standortes, die auch mit Fahrzeugen anfahren, ebenfalls in die Abwägung einzubeziehen. Die Verlegung des Standortes eines Grillplatzes von einem anderen Stadtteil, in dem es zu ähnlichen Problemen gekommen ist, an den nunmehr gemäß der Vorstellung des Magistrats in der Sitzung des Ortsbeirats 9 am 28.03.2019 vorgestellten Standort wird nach dem sogenannten Sankt-Florian-Prinzip das Problem lediglich verlagern und neue Betroffenheiten schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geplante Verlagerung des Grillplatzes nicht - wie in der Sitzung des Ortsbeirats 9 am 28.03.2019 vorgetragen - an den Rand des Niddaparks in der Nähe der Straße Am Ginnheimer Wäldchen vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 338 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 22.05.2019

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.06.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4136, 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.06.2019 Aktenzeichen: 79 1