Anregung vom 05.07.2021, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 20.04.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen, wie bei der Ortsbegehung 2018 vereinbart.
Begründung:
Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und der nach rechts verschwenkten Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend; - der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an Zebrastreifen wird nicht eingehalten (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor Fußgängerüberwegen). Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50 km/h wird mit 25 Meter festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50 km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14 Meter zurückgelegt werden. 25 Meter Bremsweg + 14 Meter Reaktionsweg = 39 Meter Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selbst auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25 Meter beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50 Metern auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur acht Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere Hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuen Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt, die an der Bushaltestelle aussteigen, um dort zur Haupt- und Realschule zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre, eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt ist mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum will der Ortsbeirat solche Änderungen: Besonders schutzbedürftig: Kinder und ältere Menschen. "Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für Fahrzeugführerinnen und -führer überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 Prozent die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 Prozent), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 Prozent) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 Prozent)." Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021
Beratungsergebnisse:
1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 668, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 32 1