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Es bleibt dabei - keine Bebauung des Pfingstberges! Bestehenden Landschaftsraum und Freiflächen sichern! Untersuchungsraum im Arbeitspapier iStEK 2030 ersatzlos streichen!

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Anregung vom 14.06.2019, OA 412 entstanden aus Vorlage: OF 208/15 vom 15.05.2019 Betreff: Es bleibt dabei - keine Bebauung des Pfingstberges! Bestehenden Landschaftsraum und Freiflächen sichern! Untersuchungsraum im Arbeitspapier iStEK 2030 ersatzlos streichen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 6430/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Eine Bebauung des Pfingstberges zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim wird nach wie vor vom Ortsbeirat und von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Der diesbezügliche klare Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015, § 6430, wird hiermit ausdrücklich bekräftigt und bestätigt. Vor diesem Hintergrund besteht, auch auf Basis des ausdrücklich nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und damit unverbindlichen Konzeptpapiers eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Frankfurt am Main 2030 - iStEK 2030 -, welches dann jetzt ersatzweise als "Arbeitspapier des Stadtplanungsamtes" Verwendung finden soll und am 03.06.2019 vom Planungsdezernenten der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, entsprechender Korrekturbedarf. So ist hinsichtlich der dort angedachten Planungsziele das Arbeitspapier dann dergestalt abzuändern, dass der angedachte Untersuchungsraum für dieses landschaftlich schützenswerte Areal rund um den Pfingstberg im "Arbeitspapier" ersatzlos gestrichen bzw. herausgenommen wird. Der Magistrat wird daher gebeten, die Streichung im Arbeitspapier zu veranlassen. Auszug S. 29 FAZ Rhein-Main vom 15.05.2019 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1739 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.06.2019

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 412 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 412 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4564, 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.09.2019 Aktenzeichen: 61 0