Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 27.11.2023, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 532/11 vom 24.11.2023 Betreff: Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten oder Ordnungsbeamte dem Ortsbezirk 11 direkt zuordnen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 Vorgang: OA 353/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 358 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, analog der Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Westen, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Sollte dies zeitnah nicht umsetzbar sein, sind Ordnungsbeamte der Stadtpolizei dem Ortsbezirk 11 direkt vor Ort den Stadtteilen fest und in ausreichender Anzahl zuzuordnen.
Begründung:
Der Inhalt geht nicht auf alle Punkte ein. Die Anregung hat sich nicht nur auf die Verkehrsüberwachung bezogen. Gemäß der Webseite der Stadt Frankfurt, Ordnungsamt, sind eben die in der Anregung genannten Punkte vom Ordnungsamt auszuführen: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/ae mter-und-institutionen/ordnungsamt/stadtpolizei/aufgabengebiete-der-stadtpolizei Bürger beschweren sich in Ortsbeiratssitzungen, dass die Stadtteile mit Sperrmüll vermüllen; Altfahrzeuge im Stadtteil über Monate/Jahre herumstehen; Lärmquellen vorhanden sind; Geruchsbelästigungen vorliegen; verkehrswidrige Zustände, die Gefahren mit sich bringen, vorhanden sind; Drogenkonsum/-verkauf auf Spielplätzen und Plätzen für Jugendliche stattfindet; Graffitibekämpfung nicht stattfindet; Fahren und Parken im Wald (Landschaftsschutzgebiet) stattfindet; störendes und gefährdendes Verhalten am Mainufer und den Parks gegeben ist und insgesamt "Ordnungswidrigkeiten" stattfinden. Die Bürger werden im Frankfurter Osten mit ihren Problemen alleine gelassen. Einzelne Anmerkungen zum Magistratsbericht B 358: Zu Absatz 1: Es wird verkannt, dass sich der Schwerpunkt der Beschwerdelage nicht nur im Bereich der Verkehrsüberwachung befindet. Die in der Beschwerde genannten Punkte sind allesamt Aufgaben des Ordnungsamtes, wie sich aus der eigenen Webseite des Ordnungsamtes sehr gut ersehen lässt. Es wäre sinnvoll, wenn die Stadtpolizei ebenfalls in einer Außenstelle Ost angesiedelt werden würde, da viele Beschwerden vorliegen, die in der Zuständigkeit der Stadtpolizei liegen. Zu Absatz 2: Es handelt sich hier unter anderem um die Landschaftsschutzgebiete Teufelsbruch und Fechenheimer Mainbogen. Es lagen Beschwerden vor, die seitens der Behörde nicht bearbeitet werden konnten, da keine Kapazitäten vorhanden waren, ebenso trifft dies für die Jahre davor zu. Das Problem ist, dass seitens des Amtes nichts aufgenommen wurde. Bei den Bürgern findet daher zunehmend eine Resignation statt, da bei Anrufen nicht weitergeholfen werden kann. Zu Absatz 3: In den Jahren 2019 und 2022 (2020 und 2021 fand keine Großveranstaltung statt) wurde zum Beispiel auf den unzulässigen Lärm an Sonntagen bei der Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" und ähnlichen Veranstaltungen hingewiesen (Feiertagsgesetz). Die Bürger haben verschiedene Aussagen der Behörde erhalten: "Es läge eine Genehmigung vor", "es sei nicht zu laut", "Ordnungswidrigkeitsanzeigen würde man gleich in den Papierkorb werfen, wenn man jetzt eine zugefaxt bekäme" etc. In diesem Jahr hatten die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord und andere Bürger vorgesorgt und im Vorfeld bereits angefragt, was getan werden würde, damit die Lärmbelästigung diesmal eingedämmt wird. Fazit ist, dass eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten gegen den Veranstalter ausgesprochen werden mussten. Die Großveranstaltungen in der PSD Bank Arena (FSV-Stadion) sind für den Stadtteil Riederwald eine unzumutbare Belastung. Hier werden keine ausreichenden Ordnungsmaßnahmen durchgesetzt. Die Veranstalter halten sich nicht an die Vorgaben. Die Stadt Frankfurt hat die Verpflichtung den Bürgern gegenüber, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Zu Absatz 4: Die Stadtpolizei und das Ordnungsamt sind nie ausreichend besetzt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zu wenig Personal vorhanden ist. Frankfurt ist gewachsen, so auch die einzelnen Stadtteile. Die zuständigen Ämter scheinen nicht mitgewachsen zu sein. Es reicht nicht aus, präventive Überwachungsmaßnahmen/sonstige Maßnahmen nur an den Brennpunkten, insbesondere im Innenstadtbereich und im Bahnhofsgebiet, durchzuführen. Zu Absatz 5: Es mag sein, dass Kontrollen und Streifenfahrten erfolgen, im Ortsbezirk 11 jedoch nicht in ausreichender Anzahl. Dies liegt auch daran, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Personal hat. Das Ordnungsamt hatte dazu mehrfach in Telefonaten ausgeführt, dass eine Fahrt in den Ortsbezirk 11 eine weite Fahrt sei und sodann ein Einsatz in einem "anderem Gebiet" nicht mehr möglich wäre. Zu Absatz 6: Es ist davon auszugehen, dass das Personal im Ortsbezirk 11 ausreichend zu tun hätte und nicht vorgehalten werden muss, bis es zum Einsatz kommt. Der Ortsbezirk 11 darf nicht darunter leiden, dass die Stadt Frankfurt es versäumt hat, ausreichend Personal bereitzustellen, um die Aufgaben auszuführen. Die Stadt Frankfurt muss tätig werden. Das Personal wird vor Ort im Ortsbezirk 11 benötigt. Der angebrachte Satz "insofern sind Polizeiwachen oder -posten nicht automatisch der erhoffte Zugewinn an Sicherheit, sondern dienen eher der subjektiven Sicherheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger" passt in diesem Zusammenhang gar nicht. Die benannten Probleme sind vorhanden und können nur durch zuständige Beamtinnen und Beamte gelöst werden. Das hat nichts mit subjektiver Sicherheitswahrnehmung zu tun. Die Probleme müssen gelöst werden und das geht nur, wenn Beamtinnen und Beamte vor Ort eingesetzt werden und im Ortsbezirk 11 tätig sind. Der Einsatzort muss im Ortsbezirk 11 sein, da die Beamtinnen und Beamten ansonsten den halben Tag im Auto sitzen, um durch die diversen Staus in den Ortsbezirk 11 zu gelangen. Das ist uneffektiv. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 358 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.04.2023, OA 353 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.11.2023
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 11.12.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 358 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 358 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 23. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 29.01.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 413 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 358 = Kenntnis, OA 413 = Ablehnung) BFF-BIG (B 358 = Kenntnis, OA 413 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 358 = Kenntnis, OA 413 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage B 358 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 413 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4182, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4335, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024