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Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Details im PARLIS OF_986-1_2019
18.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Details im PARLIS OA_422_2019
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 18.06.2019, OA 422
entstanden aus Vorlage: OF 986/1 vom 25.05.2019

Betreff: Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das aktive und passive Wahlalter für alle Wahlen auf 16 Jahre herabzusetzen. Zur Erreichung dieses Zieles soll der Magistrat sich auf allen verfügbaren Ebenen verwenden und Einfluss auf Bundes- und Landesregierung, aber auch innerhalb des Deutschen und des Hessischen Städtetages ausüben.

Begründung:

Das allgemeine Wahlrecht ist nichts Unveränderbares und unterliegt seit 1848 dem gesellschaftlichen Wandel. Die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechtes oder die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren sind herausragende Veränderungen im Wahlrecht. Erst seit 1970 dürfen Jugendliche ab 18 wählen. In neun Bundesländern wurde das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt. Seit der Europawahl dürfen vollbetreute Menschen mit einer geistigen Behinderung an der Wahl teilnehmen. Angesicht der dramatischen Folgen des Klimawandels für die heute Jüngeren und der ungenügenden Bereitschaft der ehemaligen "Volksparteien", den Herausforderungen mutig zu begegnen, ist es angebracht, mehr junge Menschen an der Gestaltung ihrer Zukunft auch und gerade über Wahlen direkt zu beteiligen. 16-Jährige verfügen über die nötige persönliche Reife, das politische Wissen und Interesse, um eine Wahlentscheidung treffen zu können. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Alter einer Person und ihrer politischen Bildung bzw. ihrem Verantwortungsbewusstsein. Der Einwurf, dass Jugendliche leichter manipulierbar seien und dadurch zu Extrempositionen neigen, ist zurückzuweisen. Erwachsene sind im gleichen Maße manipulierbar und können zu extremen Positionen tendieren. Der Anteil der älteren Menschen innerhalb der radikalen Wählerschaft liegt deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt. An Jugendliche sollten keine höheren Maßstäbe angelegt werden. Bildung und das Interesse an Politik machen Menschen zu mündigen Wählerinnen und Wählern. Ein weiteres Argument für ein niedrigeres Wahlalter ist, dass auch Jugendliche, z. B. als Auszubildende, Steuern zahlen müssen und deshalb auch mitentscheiden sollten, was mit dem Geld passiert. Das Recht der Jugendlichen zu wählen wird sich positiv auf die Politik auswirken. Politikerinnen und Politiker werden die Jugendlichen als potenzielle Wählerinnen und Wähler verstärkt ernst nehmen und deshalb die Interessen der Jugendlichen besser vertreten. Eine Absenkung des Wahlalters eröffnet zudem eine gute Chance für die politische Bildung innerhalb und außerhalb der Schule. Jugendliche können in einem neutralen Raum über Politik und Wahlen reden und sich informieren. Außerdem könnten Lerninhalte mit konkreter Handlungsmöglichkeit verknüpft werden, und somit ein nachhaltigeres Lernergebnis erzielt werden. Vor allem aber geht es um die Wirkung des Wahlrechts auf die Jugendlichen selbst. Die Wahlberechtigung Jugendlicher führt zu einer höheren Identifikation mit der Demokratie und zur stärkeren Teilnahme am politischen Leben. Menschen, die in den politischen Entscheidungsprozess mit einbezogen werden, wissen, dass sie etwas bewegen können. Somit soll die Absenkung des Wahlalters ein Weg sein, die Politikverdrossenheit zu stoppen. Auch weil die Politik gezwungen sein wird, sich stärker um die Jugendlichen zu bemühen und sie für den demokratischen Staat zu gewinnen. Bereits 2007 hat z. B. Österreich das aktive Wahlrechtsalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 26.06.2019

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 422 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 422 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 88 Beschluss: Die Vorlage OA 422 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4506, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 12 1