Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
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Bisheriger Verlauf
12.10.2013
28.10.2013
12.12.2014
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
Details im PARLIS OF_122-14_2013Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
Details im PARLIS OA_431_2013Bericht des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
Details im PARLIS B_465_201412.10.2013
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
Details im PARLIS OF_122-14_201328.10.2013
Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
Details im PARLIS OA_431_201312.12.2014
Bericht des Magistrats
Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
Details im PARLIS B_465_2014 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 28.10.2013, OA 431
entstanden aus Vorlage: OF 122/14 vom 12.10.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost/B-Plan Nr. 516) auf 1.200 Wohneinheiten gemäß der im Jahr 2001 erfolgten Einigung der Gremien mit der betroffenen Bevölkerung zu belassen. Der Vorschlag anlässlich des Anhörungstermins am 11.10.2013 im Haus Nidda, die Anzahl der Wohneinheiten auf 2.000 zu erhöhen, ist daher nicht weiter zu verfolgen. Begründung:
Der im Planungsansatz für den Bebauungsplan Nr. 516 unterlegte Faktor von 35 Wohneinheiten je Hektar entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich geprägt ist, hätte eine Nachverdichtung Auswirkungen nicht nur für das geplante Gebiet, sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die dörfliche Struktur des Frankfurter Nordens darf nicht mit dem unangepassten Zuwachs von etwa 5.000 bis 6.000 Einwohnern so radikal und städtebaulich sowie unverantwortlich aufs Spiel gesetzt werden. Bonames hat es nötig und verdient, städtebaulich behutsam weiterentwickelt zu werden. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch erweiterten Bedarf berücksichtigt werden (Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Ebenso ist die Auslastung des öffentlichen Personennahverkehrs für die benachbarten Stadtteile in Richtung der weiterführenden Schulen auch heute nicht mehr hinnehmbar. Durch die vom bestehenden Bebauungsplan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung im Frankfurter Norden zu. Die Bedeutung des hiesigen ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1.200 Wohneinheiten für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 06.11.2013
Beratungsergebnisse:
27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 431
dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 431 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung NPD 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 437) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4246, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4687, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 § 5251, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 00