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Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des ParkandrideParkhauses Borsigallee einrichten

Lesezeit: 8 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

Details im PARLIS OA_120_2022
16.05.2022

Bericht des Magistrats

Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

Details im PARLIS B_205_2022
27.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln

Details im PARLIS OM_2332_2022
10.10.2022

Stellungnahme des Magistrats

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E Mobilität entwickeln

Details im PARLIS ST_2377_2022
25.11.2022

Bericht des Magistrats

Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

Details im PARLIS B_445_2022
16.01.2023

Auskunftsersuchen

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln

Details im PARLIS V_575_2023
26.05.2023

Bericht des Magistrats

Am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

Details im PARLIS B_219_2023
19.01.2024

Bericht des Magistrats

Am Park-an-ride-Parkhaus Borsigallee von zwei Charge Point Operators einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen

Details im PARLIS B_37_2024
04.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des ParkandrideParkhauses Borsigallee einrichten

Details im PARLIS OF_552-11_2024
05.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des ParkandrideParkhauses Borsigallee einrichten

Details im PARLIS OA_437_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 05.02.2024, OA 437
entstanden aus Vorlage: OF 552/11 vom 04.02.2024

Betreff: Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22; V 575/23 OBR 11; B 219/23; B 37/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) der Stadt Frankfurt in der Angelegenheit eines Schnellladeparks auf dem Gelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee endlich aktiv zu werden und in einer angemessenen Zeit eine verwertbare Auskunft zu geben.

Begründung:

Seit über zwei Jahren wird die Anregung zu einem Schnellladepark von links nach rechts verschoben. Bisherige Antworten sind unzureichend, unqualifiziert und teils sogar zu einem völlig anderen Sachverhalt, der mit der Anregung nichts zu tun hat. Die Fläche, auf der der Schnellladepark entstehen könnte, wurde bereits durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH geprüft. Es wurde die Aussage getroffen, dass dort mindestens zwei Megawatt zur Verfügung stehen würden. Das würde sogar für 16 Schnellladeparkplätze ausreichen. Es geht in der ursprünglichen Anregung nicht um die von der PBG im Parkhaus angeführten nur langsam ladenden drei bis elf Kilowatt Heimladeboxen, sondern um Ultraschnelllader im Freibereich vor dem Parkhaus mit 350 Kilowatt- und 800 Volt-Technologien. Diese Schnellladeanlagen benötigen acht Parkplätze im Freibereich und nur einen kleinen Transformator. Die Investitionskosten für den Betreiber liegen bei etwa 500.000 Euro, welche die Betreiber vollständig selbst zahlen. Die PBG könnte langfristig ohne eigenen Finanzaufwand an den Einnahmen der Charge Point Operator (CPO) partizipieren und einen Beitrag zur Gestaltung der E-Ladeinfrastruktur leisten und zur Nachhaltigkeit wesentlich beitragen. Es ist wichtig, etablierten CPOs, die über ein großes Ladenetzwerk verfügen, solche Orte anzubieten, weil Frankfurt bisher noch nicht einmal "einen" Schnellladepark hat. Frankfurt als Bankenstadt bringt es nicht fertig, einen Schnellladepark auf die Beine zu stellen. Eschborn, Gelnhausen, Hanau und Weiterstadt sind schon viel weiter, wie sehr viele größere, aber auch kleinere Städte in Deutschland. Diese Schnellladeparks ermöglichen es Bürgern, die in Wohnungen wohnen oder sich bei der ABG eingemietet haben, ihre Fahrzeuge schnell zu laden. Eine Entscheidung für die Anschaffung eines Elektroautos wird den Bürgern in Frankfurt sehr schwer gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120
Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377
Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445
Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575
Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219
Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.02.2024

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) AfD (= vereinfachtes Verfahren) 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4529, 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 11.03.2024