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Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.06.2021

Auskunftsersuchen

Machbarkeitsstudie zu BAB 5

Details im PARLIS V_76_2021
14.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Gemeinsame Sitzung von betroffenen Ortsbeiräten zum Thema beschleunigter Ausbau der A 5

Details im PARLIS OM_4310_2023
07.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Machbarkeitsstudie zu BAB 5

Details im PARLIS ST_1640_2023
14.08.2023

Bericht des Magistrats

Griesheim: Machbarkeitsstudie zur A 5 (BAB 5)

Details im PARLIS B_318_2023
12.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Griesheim: Machbarkeitsstudie A 5 (BAB 5) hier: Machbarkeitsstudie aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vorlegen

Details im PARLIS OA_388_2023
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Gemeinsame Sitzung von betroffenen Ortsbeiräten zum Thema beschleunigter Ausbau der A 5

Details im PARLIS ST_2219_2023
11.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Griesheim: A 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Informationsfreiheitsgesetz und des Umweltinformationsgesetzes

Details im PARLIS OF_933-6_2024
06.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz

Details im PARLIS OA_438_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 06.02.2024, OA 438
entstanden aus Vorlage: OF 933/6 vom 11.01.2024

Betreff: Griesheim - BAB 5: Klage der Stadt Frankfurt am Main zur Offenlegung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der BAB 5 nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz
Vorgang: V 76/21 OBR 12; OM 4310/23 OBR 6; ST 1640/23; B 318/23; OA 388/23 OBR 6; ST 2219/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Offenlegung der Machbarkeitsstudie zu einem möglichen Ausbau der BAB 5 im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main und damit auch auf Höhe von Goldstein/Griesheim nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen und bei Ablehnung/Nichtbeantwortung die notwendigen Rechtsmittel beim zuständigen Gericht/bei der zuständigen Behörde einzulegen.

Begründung:

Mit der Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2219, teilt der Magistrat mit, dass die "Nachfragen hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zuletzt mit Hinweis auf die laufende Bedarfsplanüberprüfung hinhaltend beantwortet (...)" und diese nicht vorgelegt wurde. Auch der Magistratsbericht vom 14.08.2023, B 318, sowie die Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1640, bringen keine Klarheit zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie. Dabei würde eine Offenlegung und klare Kommunikation auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Bevölkerung einbinden und mitnehmen. Das Gefühl ist, mit solchen einschneidenden Planungen überfordert oder übergangen zu werden und irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ohne selbst zum jetzigen Zeitpunkt agieren zu können. Der Ausbau der BAB 5 beeinträchtigt die Bevölkerung entlang der BAB 5 extrem, deshalb müssen rechtzeitig Informationen aufgrund einer solchen einschneidenden Planung offen kommuniziert werden. Dabei gehören die Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz, wie die Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen, wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung dazu. Auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, oder wichtige Faktoren über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen, die für die betroffene Bevölkerung von größter Wichtigkeit sind, müssen kommuniziert werden. Im Interesse seiner Stadtbevölkerung und hier insbesondere der betroffenen Stadtteile sieht der Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Frankfurt in der Verantwortung, auch auf dem Klageweg sein Recht auf Information einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 76 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4310
Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1640
Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 318
Anregung vom 12.09.2023, OA 388
Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2219
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 438 wird dem Magistrat gemeinsam mit der Vorlage OA 431 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)