Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof „Heddernheim“ mitplanen
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S A C H S T A N D :
Anregung vom 15.02.2024, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 386/8 vom 29.01.2024 Betreff: Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof "Heddernheim" mitplanen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge ggf. anstehender Brückenbaumaßnahmen an der Maybachbrücke der U-Bahnhof "Heddernheim" zu einem Verzweigungsbahnhof mit drittem Durchfahrtsgleis erweitert werden kann.
Begründung:
Für den Fall notwendiger Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen an der Maybachbrücke wäre es eine möglicherweise sinnvolle Synergiemaßnahme, das derzeitig nur in Fahrtrichtung Innenstadt befahrbare nordöstliche Gleis des U-Bahnhofs "Heddernheim", das u. a. zum Ausschleifen bestimmter Züge in den Betriebshof benutzt wird, in Fahrtrichtung Innenstadt zu öffnen. Das Gleis endet derzeit am Prellbock. Damit könnte ein dreigleisiger Verzweigungsbahnhof mit vielen Betriebsvorteilen entstehen: Von beiden Fahrtrichtungen könnte das dritte Gleis zusätzlich angefahren werden, bei Störungen wäre es einfacher, umzusteigen und Züge zu drehen, und das An- und Abkuppeln könnte ebenfalls störungsfreier für die nachfolgenden Züge durchgeführt werden. Mit drei durchgehenden Gleisen an diesem wichtigen Knotenpunkt der Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 könnte der Betrieb der A-Strecke verbessert werden, und die Nutzung dieser Linien würde für Fahrgäste attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 21.02.2024
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)