Anregung vom 20.02.2024, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 372/7 vom 04.02.2024 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14 bis 18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war es u. a. deshalb nicht möglich, Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u. a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 28.02.2024