Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten
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Bisheriger Verlauf
04.02.2024
20.02.2024
06.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten
Details im PARLIS ST_2064_202404.02.2024
20.02.2024
06.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten
Details im PARLIS ST_2064_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 20.02.2024, OA 441
entstanden aus Vorlage: OF 372/7 vom 04.02.2024 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten
Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14 bis 18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war es u. a. deshalb nicht möglich, Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u. a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2064
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.02.2024
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 441
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4613, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024