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Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der UBahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Aufzuginsel auf der Bockenheimer Landstraße sicher genug?

Details im PARLIS OM_2079_2022
09.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Aufzuginsel auf der Bockenheimer Landstraße sicher genug?

Details im PARLIS ST_2063_2022
04.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der UBahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen

Details im PARLIS OF_820-2_2024
19.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der UBahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen

Details im PARLIS OA_443_2024
16.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen

Details im PARLIS ST_2160_2024
06.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnLinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen

Details im PARLIS OF_1053-2_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 19.02.2024, OA 443
entstanden aus Vorlage: OF 820/2 vom 04.01.2024

Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche aufzustellen, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen benutzt werden. Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen.

Begründung:

Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden Pkws, geschweige denn vor Bussen und Lkws. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079
Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City
Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 28.02.2024

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 443 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4615, 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.04.2024 Aktenzeichen: 92-13