Skip to main content

Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172

Lesezeit: 8 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 24.01.2014, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 773/5 vom 24.01.2014 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße Nr. 339). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem a) entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder b) eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über die Grundstücke Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 482 und Nr. 485, in der Form realisiert wird, dass ein circa drei bis vier Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks Nr. 482 von einer Bebauung freigehalten wird; 2. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, unter Ziffer 2. aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und gegebenenfalls um das unter 1. a) dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes Nr. 482 zu erweitern.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2. unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitätsverbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat, zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 775 Antrag vom 03.02.2015, OF 1028/5 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.01.2014

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4164, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 § 4301, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 23 11